Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen
(Abfallverordnung, VVEA)

vom 4. Dezember 2015 (Stand am 1. Januar 2021)


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Art. 8 Ausbildung

Der Bund sorgt in Zu­sam­men­ar­beit mit den Kan­to­nen und den Or­ga­ni­sa­tio­nen der Ar­beits­welt da­für, dass bei der Aus- und Wei­ter­bil­dung von Per­so­nen, die Tä­tig­kei­ten im Zu­sam­men­hang mit der Ent­sor­gung von Ab­fäl­len aus­üben, der Stand der Tech­nik ver­mit­telt wird.

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