Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen
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Art. 38 Bewilligungspflicht
1 Wer eine Deponie oder ein Kompartiment errichten will, benötigt eine Errichtungsbewilligung der kantonalen Behörde. 2 Wer eine Deponie oder ein Kompartiment betreiben will, benötigt eine Betriebsbewilligung der kantonalen Behörde. |