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Art. 7 Information und Beratung
1 Die Umweltschutzfachstellen informieren und beraten Private und Behörden darüber, wie Abfälle vermieden oder entsorgt werden können. Unter anderem informieren sie über die Verwertung von Abfällen und über Massnahmen, mit denen vermieden werden kann, dass kleine Mengen von Abfällen weggeworfen oder liegengelassen werden. 2 Auf der Grundlage der Berichterstattung der Kantone (Art. 6 Abs. 1) veröffentlicht das BAFU Berichte über die schweizweit entsorgten Abfallmengen sowie die in der Schweiz bestehenden Abfallanlagen. |