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Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen
(Abfallverordnung, VVEA)

Art. 51 Phosphorreiche Abfälle

Die Pflicht zur Rück­ge­win­nung von Phos­phor nach Ar­ti­kel 15 gilt ab dem 1. Ja­nu­ar 2026.