Verordnung des BAKOM
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Art. 1 Frequenznutzung ohne Konzession, ohne vorgängige Meldung und ohne Fähigkeitszeugnis
1 Die Frequenznutzungen, für die nach Artikel 8 Absatz 2 Buchstaben a, b und d VNF keine Konzession, keine vorgängige Meldung und kein Fähigkeitszeugnis erforderlich sind, sind in Anhang 1 geregelt. 2 Frequenzen unter 8,3 kHz können unter Einhaltung der geltenden Vorschriften frei genutzt werden. |