Verordnung
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Art. 15l Berechnungsmethode
1 Der Bund berechnet seine Beiträge an die anerkannten Kosten von Neu-, Aus- und Umbauten nach der Methode der Platzkostenpauschale (Art. 4 Abs. 2 LSMG75). 2 Das EJPD bestimmt die Bemessungsgrundsätze und legt eine Platzkostenpauschale «Administrativhaft» fest. 75 SR 341 |