Verordnung
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Art. 7 Vollzugsdokumentation und Weiterbildung 28
1 Das SEM erstellt und unterhält über die wichtigsten Heimat- oder Herkunftsstaaten eine EDV-unterstützte Dokumentation, die alle für den Vollzug von Weg- und Ausweisungen sowie von Landesverweisungen wichtigen Informationen enthält, insbesondere über die Reisedokumentbeschaffung, die Reisemöglichkeiten und die Sicherheitsaspekte. 2 Es unterhält mit den zuständigen kantonalen Behörden einen permanenten Informationsaustausch über Fragen des Vollzugs von Weg- und Ausweisungen sowie von Landesverweisungen und organisiert insbesondere Weiterbildungskurse und Informationsveranstaltungen. 28 Fassung gemäss Ziff. I 3 der V vom 1. Febr. 2017 über die Einführung der Landesverweisung, in Kraft seit 1. März 2017 (AS 2017 563). |