Verordnung
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Art. 43 Forderungsanmeldung
Das BWL oder das Drittunternehmen teilt dem Betreibungsamt innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Meldung nach Artikel 42 mit, dass eine Forderung aus einer Garantieverpflichtung oder ein Pfandrecht am Pflichtlager sowie an allfälligen Ersatzansprüchen des Pflichtlagerhalters besteht. |