Bundesgesetz
über das Verwaltungsverfahren
(Verwaltungsverfahrensgesetz, VwVG)1

vom 20. Dezember 1968 (Stand am 1. Juli 2022)

1 Abkürzung eingefügt durch Anhang Ziff. II 3 des Strafbehördenorganisationsgesetzes vom 19. März 2010, in Kraft seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 3267; BBl 20088125).


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Art. 11a31

II. Ob­li­ga­to­ri­sche Ver­tre­tung

 

1 Tre­ten in ei­ner Sa­che mehr als 20 Par­tei­en mit kol­lek­ti­ven oder in­di­vi­du­el­len Ein­ga­ben auf, um glei­che In­ter­es­sen wahr­zu­neh­men, so kann die Be­hör­de ver­lan­gen, dass sie für das Ver­fah­ren einen oder meh­re­re Ver­tre­ter be­stel­len.

2 Kom­men sie die­ser Auf­for­de­rung nicht in­nert an­ge­mes­se­ner Frist nach, so be­zeich­net die Be­hör­de einen oder meh­re­re Ver­tre­ter.

3 Die Be­stim­mun­gen über die Par­tei­ent­schä­di­gung im Be­schwer­de­ver­fah­ren sind auf die Kos­ten der Ver­tre­tung sinn­ge­mä­ss an­wend­bar. Die Par­tei, ge­gen de­ren Vor­ha­ben sich die Ein­ga­ben rich­ten, hat auf An­ord­nung der Be­hör­de die Kos­ten der amt­li­chen Ver­tre­tung vor­zu­schies­sen.

31Ein­ge­fügt durch An­hang Ziff. 3 des BG vom 4. Okt. 1991, in Kraft seit 15. Fe­br. 1992 (AS 1992 288337Art. 2 Abs. 1 Bst. b; BBl 1991 II 465).

BGE

129 II 18 () from 14. August 2002
Regeste: Art. 4 und 5 KG; wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des "Sammelreverses 1993 für den Verkauf preisgebundener Verlagserzeugnisse in der Schweiz" (Buchpreisbindung). Der "Sammelrevers 1993 für den Verkauf preisgebundener Verlagserzeugnisse in der Schweiz", der ungefähr 90% aller deutschsprachigen Bücher erfasst, bildet eine auf der Stufe des Buchhandels horizontal koordinierte vertikale Wettbewerbsabrede über die direkte oder indirekte Festsetzung von Preisen, bei der gestützt auf Art. 5 Abs. 3 lit. a KG eine Wettbewerbsbeseitigung zu vermuten ist (E. 2-6). Da zwischen den Buchhandlungen neben dem (ausgeschalteten) Preis- jedoch ein Qualitätswettbewerb fortbesteht und der Wettbewerb nur als beseitigt gelten kann, wenn die autonome Festlegung sämtlicher relevanter Wettbewerbsparameter ausgeschlossen erscheint, hat die entsprechende gesetzliche Vermutung als widerlegt zu gelten (E. 7-9). Es ist deshalb zu prüfen, ob die mit dem Sammelrevers verbundene erhebliche Wettbewerbsbeeinträchtigung (Art. 5 Abs. 1 KG) sich allenfalls aus Gründen der wirtschaftlichen Effizienz (Art. 5 Abs. 2 KG) rechtfertigen lässt (E. 10).

132 II 47 () from 22. November 2005
Regeste: Art. 11 Abs. 1, Art. 40 Abs. 1, Art. 56 Abs. 4 und Art. 61 Abs. 3 FMG, Art. 1 lit. c und Art. 43 Abs. 1 lit. ater FDV, Art. 1, 63 und 64 VwVG; fernmelderechtliches Interkonnektionsverfahren. Das Fernmeldegesetz bietet (zurzeit) keine genügende gesetzliche Grundlage für eine Interkonnektionspflicht beim so genannten "schnellen Bitstrom-Zugang" (E. 2). Grundlage und Bemessung der im Interkonnektionsverfahren zu erhebenden Verwaltungsgebühr (E. 3 und 4). Das Bundesrecht enthält keine genügende gesetzliche Grundlage für die Zusprechung einer Parteientschädigung im Interkonnektionsverfahren (E. 5).

 

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