Federal Act
on Administrative Procedure
(Administrative Procedure Act, APA)1

of 20 December 1968 (Status as of 1 July 2022)

1 Abbreviation added by Annex No II 3 of the Law Enforcement Authorities Act of 19 March 2010, in force since 1 Jan. 2011 (AS 2010 3267; BBl 20088125).


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Art. 1

A. Scope of ap­plic­a­tion

I. Prin­ciple

 

1 This Act ap­plies to the pro­ced­ure in ad­min­is­trat­ive mat­ters that are to be dealt with by rul­ings of fed­er­al ad­min­is­trat­ive au­thor­it­ies of first in­stance or on ap­peal.

2 Au­thor­it­ies in terms of para­graph 1 are:

a.5
the Fed­er­al Coun­cil, its de­part­ments, the Fed­er­al Chan­cellery and the ser­vices sub­or­din­ate to it, and busi­nesses, in­sti­tu­tions and oth­er pub­lic of­fices of the Fed­er­al Ad­min­is­tra­tion;
b.6
or­gans of the Fed­er­al As­sembly and of the fed­er­al courts re­spons­ible for rul­ings in the first in­stance and ap­peal de­cisions in ac­cord­ance with the Pub­lic Of­fi­cials Act of 30 June 19277;
c.
autonom­ous fed­er­al in­sti­tu­tions or busi­nesses;
cbis.8 the Fed­er­al Ad­min­is­trat­ive Court;
d.
the fed­er­al com­mit­tees;
e.
oth­er au­thor­it­ies or or­gan­isa­tions out­side the Fed­er­al Ad­min­is­tra­tion, provided they are is­su­ing an rul­ing in ful­fil­ment of the fed­er­al pub­lic law du­ties as­signed to them.

3 Only Art­icles 34−38 and 61 para­graphs 2 and 3 on the no­ti­fic­a­tion of rul­ings and Art­icle 55 para­graphs 2 and 4 on the with­draw­al of sus­pens­ive ef­fect ap­ply to the pro­ced­ure of the can­ton­al au­thor­it­ies of fi­nal in­stance that is­sue rul­ings based on fed­er­al pub­lic law that are not fi­nal rul­ings. Art­icle 97 of the Fed­er­al Act of 20 Decem­ber 19469 on the Old-Age and Sur­viv­or’s In­sur­ance re­lat­ing to the with­draw­al of the sus­pens­ive ef­fect of ap­peals against rul­ings is­sued by the com­pens­a­tion funds is re­served.10 11

5Amended by No II of the FA of 28 June 1972 on the Amend­ment of the Fed­er­al Con­sti­tu­tion re­lat­ing to the Terms of Em­ploy­ment of Fed­er­al Per­son­nel, in force since 1 Jan. 1973 (AS 1972 2435; BBl 1971 II 1914).

6Amended by An­nex No 4 of the FA of 8 Oct. 1999, in force since 1 Jan. 2000 (AS 2000 273; BBl 1999 48095979).

7 [BS 1 489; AS 1958 1413Art. 27 let. c; 1997 2465 An­nex No 4; 2000 411No II, 1853; 2001 894Art. 39 para. 1, 2197Art. 2, 3292Art. 2. AS 2008 3437No I 1]. See now the Fed­er­al Per­son­nel Act of 24 March 2000 (SR 172.220.1).

8 In­ser­ted by An­nex No 10 of the Fed­er­al Ad­min­is­trat­ive Court Act of 17 June 2005, in force since 1 Jan. 2007 (AS200621971069; BBl20014202).

9 SR 831.10

10Word­ing of sen­tence ac­cord­ing to An­nex No 2 of the FA of 6 Oct. 2000 on the Gen­er­al Pro­vi­sions of So­cial In­sur­ance Law, in force since 1 Jan. 2003 (AS 2002 3371; BBl 1991 II 185910, 1994 V 921, 1999 4523).

11 Amended by No II 7 of the FA of 24 June 1977 (9 OASI Re­view), in force since 1 Jan. 1979 (AS 1978 391; BBl 1976 III 1).

BGE

101 IB 270 () from 28. November 1975
Regeste: Entzug des Führerausweises wegen Verletzung von Verkehrsregeln. 1. Verhältnis zwischen strafrechtlicher Sanktion einer Verkehrsregelverletzung und Führerausweisentzug (Bestätigung der Rechtsprechung) (Erw. 1). 2. Unter welchen Voraussetzungen berechtigen zusätzliche Beweismassnahmen die Verwaltungsbehörden, vom Erkenntnis des Strafrichters abzuweichen? (Erw. 2).

101 IB 306 () from 17. Oktober 1975
Regeste: Käsemarktordnung; Abschluss eines Zwischenhändler-Rahmenvertrages. 1. Die Feststellung der Käseunion, dass ein Gesuchsteller den Anforderungen, welche die Grundsätze der Käsevermarktung an einen Zwischenhändler stellen, nicht genügt, ist eine von einer Behörde im Sinne von Art. 1 Abs. 2 lit. c VwVG erlassene Verfügung nach Art. 5 VwVG, die im Beschwerdeverfahren durch die AfL auf ihre Bundesrechtmässigkeit überprüft werden kann. Gegen den Entscheid der AfL ist die Verwaltungsgerichtsbeschwerde zulässig (E. 1 und 2). 2. Es gehört zum Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 29 ff. VwVG, dass sich der Beschwerdeführer zur Vernehmlassung der verfügenden Instanz muss äussern können, wenn die angefochtene Verfügung nur kurz begründet ist, die Vernehmlassung dagegen über die Gründe, welche zum angefochtenen Entscheid führten, ausführlich Stellung nimmt (E. 3). 3. Der Abschluss eines Zwischenhändler-Rahmenvertrages setzt unter anderem voraus, dass der Gesuchsteller sowohl von den Mitgliedfirmen der Käseunion als auch von den Importfirmen, welche unionsähnlichen Käse aus dem Ausland einführen, unabhängig ist (E. 4).

102 IB 224 () from 26. März 1976
Regeste: BG über das Verwaltungsverfahren. Auslegung des Art. 1 Abs. 3: Art. 55 ist auf das Verfahren letzter kantonaler Instanzen nur soweit anwendbar, als er den Entzug der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde betrifft. Die Zwischenverfügung, mit der eine solche Instanz die Wiederherstellung dieser Wirkung verweigert, gründet sich auf das kantonale Recht und unterliegt daher der Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht nicht.

103 IB 144 () from 18. März 1977
Regeste: Verfahren; Art. 97 ff. OG. 1. Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen einen auf kantonales Verfahrensrecht sich stützenden Nichteintretensentscheid (E. 2a). 2. Nichteintreten mangels Legitimation nach kantonalem Verfahrensrecht. Sieht ein Kanton für eine Streitigkeit des Bundesverwaltungsrechts, welche mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde ans Bundesgericht weitergezogen werden kann, eine Beschwerdeinstanz vor, so darf er hinsichtlich der Beschwerdebefugnis nicht strengere Anforderungen stellen als sie Art. 103 lit. a OG für die Legitimation zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde vorsieht (E. 3). 3. Art. 103 lit. a OG. Anfechtung einer Baubewilligung durch die Eigentümerin einer benachbarten Liegenschaft. Schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung oder Abänderung der Baubewilligung im konkreten Fall bejaht (E. 4).

103 IB 247 () from 9. September 1977
Regeste: Gesetzgebung über die Forstpolizei, Elektrizitätsgesetz. Welche Ordnung ist anzuwenden, wenn die PTT-Betriebe Waldareal für den Bau von Telefonleitungen in Anspruch nehmen? 1. Zuständigkeit des Bundesgerichts. Zulässig ist die Verwaltungsgerichtsbeschwerde, nicht die staatsrechtliche Klage nach Art. 83 lit. a OG (E. 1 und 2). 2. Massgebend sind die Vorschriften über die Forstpolizei, nicht die Art. 5 - 7 ElG. Zuständigkeit der kantonalen Behörde (E. 3 - 5). 3. Gebühren für die Entscheide der kantonalen Instanzen. Massgebend ist das kantonale Recht (E. 6).

103 V 46 () from 10. Januar 1977
Regeste: Der Anspruch auf unentgeltliche Verbeiständung besteht, unter gleichen Voraussetzungen in allen Zweigen der bundesrechtlichen Sozialversicherung, auch für das kantonale Beschwerdeverfahren (Bestätigung der Rechtsprechung).

103 V 107 () from 22. September 1977
Regeste: Wiedererwägung der Verwaltungsverfügung nach Beschwerdeerhebung. Es ist zumindest nicht bundesrechtswidrig, wenn die Kantone auf Grund von ausdrücklichen prozessualen Vorschriften oder einer sinngemässen Praxis ein dem Art. 58 VwVG entsprechendes Verfahren anwenden (Änderung der Rechtsprechung).

104 IB 239 () from 19. Mai 1978
Regeste: Beanstandung des Inhalts einer Radiosendung - Programmbeschwerde. - Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen einen Entscheid des EVED, das ein gegen den Bescheid des Generaldirektors der SRG eingelegtes Rechtsmittel als Aufsichtsbeschwerde behandelt. - Begriff der anfechtbaren Verfügung im Sinne von Art. 97 OG in Verbindung mit Art. 5 VwVG. - Die Anordnung des Programmdienstes der SRG, dass eine bestimmte Radiosendung zu veranstalten sei, ist keine Verfügung im Sinne von Art. 5 VwVG.

104 V 153 () from 3. Juli 1978
Regeste: Art. 91 Abs. 1 IVV und Art. 35 VwVG. Zur Pflicht der Ausgleichskassen, ihre Verfügungen zu begründen.

104 V 209 () from 4. Dezember 1978
Regeste: Art. 71 und 121 Abs. 1 KUVG, Art. 12 und 13 VwVG. - Umfang der Pflicht zur Beweisabnahme. - Bedeutung der von der SUVA während des Administrativverfahrens eingeholten Gutachten für den Sozialversicherungsprozess.

108 IB 465 () from 15. Juli 1982
Regeste: Art. 132 und 90 WStB; Befugnisse der kantonalen Wehrsteuerverwaltung im Steuerhinterziehungsverfahren. 1. Muss die kantonale Rekurskommission auf eine Beschwerde eintreten, die sich gegen die Mitteilung über die Einleitung eines Steuerhinterziehungsverfahrens richtet, wenn mit der Mitteilung eine Aufforderung zur Erteilung von Auskünften und zur Herausgabe von Unterlagen verbunden ist? (E. 2). 2. Voraussetzungen, unter welchen die kantonale Behörde, die Akten eines Strafverfahrens gegen die Verantwortlichen einer Bank sichtet und dabei auf Dokumente über Bankkunden stösst, die nicht Beteiligte des Strafverfahrens sind, solche Dokumente berücksichtigen darf, um ein Hinterziehungsverfahren gegen diese Kunden einzuleiten. (E. 3)

108 V 232 () from 30. November 1982
Regeste: Art. 91 Abs. 1 IVV. Das zivilrechtliche Formerfordernis, wonach die Unterschrift am Ende der Urkunde stehen soll, ist für Rentenverfügungen der Invalidenversicherung nicht Gültigkeitsvoraussetzung. Der anlässlich einer revisionsweisen Rentenaufhebung erfolgte Entzug der aufschiebenden Wirkung einer allfälligen Beschwerde ist rechtsgültig, auch wenn er sich auf der Rückseite des - auf der Vorderseite unterzeichneten - Verfügungsschreibens befindet.

109 V 229 () from 3. November 1983
Regeste: Art. 1, 5, 45 Abs. 1 und 2 lit. g, 55 VwVG: Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, die vom kantonalen Richter der Beschwerde gegen eine Verfügung der SUVA entzogen worden ist. - Art. 55 VwVG ist auf das Verfahren der SUVA anwendbar. Die SUVA hat daher allfälligen Beschwerden gegen ihre Verfügungen, die den Empfänger nicht zu einer Geldleistung verpflichten, die aufschiebende Wirkung ausdrücklich zu entziehen, wenn sich diese nicht entfalten soll. - Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen die Zwischenverfügung einer letzten kantonalen Instanz, womit in Anwendung kantonalen Rechts der Entzug der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde angeordnet wird, ist zulässig, wenn sich die Zwischenverfügung richtigerweise auf Bundesrecht hätte stützen müssen. - Nicht wieder gutzumachender Nachteil in casu verneint.

110 V 48 () from 10. Januar 1984
Regeste: Anfechtungsgegenstand und Streitgegenstand. - Verfügung als Anfechtungsgegenstand und damit Sachurteilsvoraussetzung des nachfolgenden Beschwerdeverfahrens; Voraussetzungen der Ausdehnung des Beschwerdeverfahrens auf eine ausserhalb der Verwaltungsverfügung liegende Frage (Erw. 3b). - Abgrenzung des Anfechtungsgegenstandes vom Streitgegenstand; Voraussetzung der Ausdehnung des Beschwerdeverfahrens auf einen innerhalb der Verwaltungsverfügung liegenden, aber nicht Teil des Streitgegenstandes bildenden Punkt (Erw. 3c). - Streitgegenstand ist das angefochtene Verfügungsdispositiv; Invaliditätsgrad und Berechnungsgrundlagen sind Teilfaktoren der streitigen Rentenfestsetzung (Erw. 3d). Untersuchungsgrundsatz und Prinzip der Rechtsanwendung von Amtes wegen. Tragweite dieser Grundsätze im Hinblick auf die Mitwirkungspflichten der Parteien und das Rügeprinzip; Abgrenzung der Rechtsprechungskompetenz von der Befugnis zum aufsichtsrechtlichen Einschreiten (Erw. 4).

111 IB 182 () from 9. Dezember 1985
Regeste: Auskunfts- und Editionspflicht sowie vorsorgliche Massnahmen gemäss Art. 15 und 16 des Bundesbeschlusses über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 23. März 1961/21. März 1973 (BewB); Art. 23 Abs. 1 und 2 BewV i.d.F. vom 21. März 1973; Art. 103 lit. a und Art. 106 Abs. 1 OG. 1. Das nach der Rechtsprechung zu Art. 103 lit. a OG erforderliche aktuelle und praktische Rechtsschutzinteresse an der Anfechtung der Verweigerung der aufschiebenden Wirkung entfällt, wenn die Vorinstanz im Zeitpunkt des bundesgerichtlichen Urteils bereits in der Hauptsache entschieden hat (E. 2). 2. Die Beschwerdefrist zur Anfechtung von Anordnungen nach Art. 15 und 16 BewB beträgt gemäss Art. 17 Abs. 4 BewB in Übereinstimmung mit Art. 106 Abs. 1 OG 10 Tage (E. 3a). 3. Aufgrund von Art. 23 Abs. 1 und 2 BewV i.d.F. vom 21. März 1973 ist die zuständige Behörde bei begründetem Verdacht auf Verletzung von Vorschriften des BewB befugt, die nötigen Nachforschungen auch unabhängig von einem ihr gemeldeten Erwerbsgeschäft aufzunehmen (E. 6b und c).

111 IB 201 () from 27. September 1985
Regeste: Art. 106 ff. WStB/BdBSt; kantonale Prozessvorschriften im Wehrsteuerbeschwerdeverfahren. 1. Das Verfahren vor den kantonalen Veranlagungs- und Rekursbehörden wird im Wehrsteuerbeschluss nicht abschliessend geregelt. Die Kantone dürfen ergänzende Verfahrensvorschriften erlassen und anwenden (Änderung der Rechtsprechung, E. 3). 2. Ein im kantonalen Prozessrecht vorgesehenes Anwaltsmonopol für Wehrsteuerbeschwerden verstösst nicht gegen das Wehrsteuerrecht (E. 4).

111 V 149 () from 9. April 1985
Regeste: Art. 106 Abs. 1, Art. 107 Abs. 3 OG, Art. 35 VwVG: Rechtsmittelbelehrung bei Zwischenentscheiden. Enthält eine Formular-Rechtsmittelbelehrung sowohl die 30tägige als auch die 10tägige Rechtsmittelfrist, muss ein Zwischenentscheid erkennbar als solcher bezeichnet werden.

112 IA 180 () from 13. Juni 1986
Regeste: Art. 84 Abs. 2, Art. 86 Abs. 2/87 OG; Subsidiarität der staatsrechtlichen Beschwerde. Beschwerde gegen eine die berufliche Vorsorge von Assistenz- und Oberärzten im Dienste des Kantons regelnde Verordnung; Klageweg nach Art. 73 BVG; Beschwerdeweg nach Art. 74 BVG und Beschwerde bei der zur Prüfung von Vorsorgereglementen zuständigen erstinstanzlichen Aufsichtsbehörde (Art. 62 Abs. 1 lit. a BVG).

113 IB 34 () from 22. Januar 1987
Regeste: Art. 5 und 41 EntG; nachträgliche Entschädigungsforderung für die Enteignung von Nachbarrechten. Zu den Nachbarrechten, die nach Art. 5 EntG Gegenstand der Enteignung sein können, gehört auch der Anspruch auf Unterlassung von schädlichen Grabungen und Bauten im Sinne von Art. 685 ZGB. Die Frage, ob zwischen dem Schaden und den Grabungen ein Kausalzusammenhang bestehe, ist vom Enteignungsrichter zu beurteilen (E. 2). Wird eine nachträgliche Entschädigungsforderung gemäss Art. 41 Abs. 1 EntG zwar rechtzeitig (Art. 41 Abs. 2), aber irrtümlich nicht beim Präsidenten der Schätzungskommission, sondern bei den SBB als Enteignerinnen, d.h. bei einer "unzuständigen Behörde" im Sinne von Art. 21 Abs. 2 VwVG angemeldet, so gilt die Frist als gewahrt (E. 3).

114 V 61 () from 15. April 1988
Regeste: Art. 58 Abs. 1 BV: Besetzung des Gerichts. Die Garantie des verfassungsmässigen Richters gemäss Art. 58 Abs. 1 BV umfasst den Anspruch auf Bekanntgabe der personellen Zusammensetzung der entscheidenden Behörde. Bis zu welchem Zeitpunkt sind Befangenheits- oder Ausstandsgründe geltend zu machen?

115 V 297 () from 30. Mai 1989
Regeste: Art. 96 und 98 UVG, Art. 122 f. UVV, Art. 26-28 VwVG, Art. 4 Abs. 1 BV: Zum Anspruch auf Akteneinsicht im Gebiet der obligatorischen Unfallversicherung (UV). - Rechtsgrundlagen des Anspruches auf Akteneinsicht in der UV (Erw. 2a). - Verhältnis der Verfahrensbestimmungen von UVG/UVV zu den entsprechenden prozessualen Normen gemäss VwVG (Erw. 2b). - Grundsätze der Akteneinsichtsgewährung nach VwVG (Erw. 2c). - Die Akteneinsichtsregelung von UVG/UVV weicht von der entsprechenden Ordnung der Art. 26 ff. VwVG nicht grundsätzlich ab (Erw. 2d). - Das Akteneinsichtsrecht als Teilgehalt des Anspruches auf rechtliches Gehör (Erw. 2e). - Schranken der Akteneinsichtsgewährung (Erw. 2f). - Die Behandlung verwaltungsinterner Akten (Erw. 2g/aa-cc). - Rechtsfolgen der Verletzung des Anspruches auf Akteneinsicht (Erw. 2h).

115 V 375 () from 20. Oktober 1989
Regeste: Art. 54 Abs. 2 lit. b und Abs. 4, Art. 60 Abs. 1 und Art. 73 BVG. Die Auffangeinrichtung ist nicht befugt, gegenüber zwangsangeschlossenen Arbeitgebern Beitragsverfügungen zu erlassen.

116 V 28 () from 1. März 1990
Regeste: Art. 4 BV, Art. 86 Abs. 2 IVG, Art. 73bis IVV, Art. 4, 29, 30, 54 und 58 VwVG: Anhörung des Versicherten durch die Invalidenversicherungs-Kommission vor Verfügungserlass. Art. 73bis Abs. 3 lit. b IVV, wonach beim Versicherten, der im Ausland ausserhalb des Grenzbereichs wohnt und in der Schweiz keinen Vertreter bestellt hat, von der Anhörung abgesehen werden kann, steht zu Art. 30 VwVG, der im Verfahren vor der Schweizerischen Ausgleichskasse anwendbar ist, sowie zur Verfassung in Widerspruch (Erw. 4a). Art. 4 BV, Art. 13, 35 und 57 VwVG, Art. 75 Abs. 3 IVV: Heilung der Verletzung des rechtlichen Gehörs im Beschwerdeverfahren gegen eine Verfügung, der keine Anhörung des Versicherten voranging und die ungenügend begründet wurde. Die Verletzung des rechtlichen Gehörs zufolge Unterlassung der Anhörung des Versicherten durch die Verwaltung sowie zufolge ungenügender Begründung der nachfolgenden Verfügung kann im Beschwerdeverfahren nicht geheilt werden, wenn die verfügende Behörde der Beschwerdeinstanz keine Vernehmlassung eingereicht hat (Erw. 4b).

116 V 265 () from 17. September 1990
Regeste: Art. 96 ff. und Art. 105 ff. UVG: Fristenstillstand. Das Unfallversicherungsgesetz schliesst die Anwendung kantonalrechtlicher Fristenstillstandsbestimmungen im erstinstanzlichen Beschwerdeverfahren nicht aus.

117 IB 481 () from 25. Oktober 1991
Regeste: Art. 29, 31 und 37 Abs. 1 des BG vom 20. Dezember 1985 über Kartelle und ähnliche Organisationen (KG); Untersuchung über die gesamtschweizerisch wirkenden Vereinbarungen im Bankgewerbe; Aufhebung der Konvention IV betreffend einheitliche Gebührenrechnung für offene Depots. Verfahrensrechtliche Probleme. 1. Auf das Verfahren vor der Kartellkommission findet das Bundesgesetz vom 20. Dezember 1968 über das Verwaltungsverfahren (VwVG) nur insoweit sinngemäss Anwendung, als dies in Art. 31 KG vorgesehen ist (E. 4). Weil die Untersuchung der Kartellkommission nach Art. 32 Abs. 1 KG zu von den Betroffenen frei annehmbaren Empfehlungen und keinen eigentlichen Verfügungen führt (vgl. Art. 37 KG), können die Verfahrensbeteiligten keine weitergehenden Parteirechte geltend machen (Bestätigung der Rechtsprechung in BGE 113 Ib 90 ff.) (E. 4). 2. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat im Verfahren nach Art. 37 Abs. 1 KG die aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz fliessenden Parteirechte zu gewähren, doch kann es im Rahmen dieses Gesetzes den Besonderheiten des Kartellverfahrens Rechnung tragen (E. 5): Prüfungs- und Begründungspflicht (E. 6). Recht auf Akteneinsicht (E. 7).

117 V 97 () from 28. März 1991
Regeste: Art. 2 Abs. 4 AHVG: Beitritt zur freiwilligen Versicherung. - Soweit das Gesetz der Ehefrau kein selbständiges Beitrittsrecht einräumt, ist sie durch den Beitritt des Ehemannes automatisch mitversichert; dabei ist unerheblich, ob die Ehefrau selbst erwerbstätig ist und ob ihre Erfassung als Beitragspflichtige zu einer Doppelbelastung führt (Erw. 3). - Rz. 8 der Wegleitung des BSV über die freiwillige Versicherung für Auslandschweizer, wonach die erwerbstätige Ehefrau ihren Beitritt ausdrücklich erklären muss, hat nur verwaltungstechnische Bedeutung im Hinblick auf die beitragsmässige Erfassung (Erw. 3b). Art. 2 Abs. 4 und 6 AHVG sowie Art. 13 VFV: Ausschluss aus der freiwilligen Versicherung. - Der Ausschluss aus der freiwilligen Versicherung hat durch rechtsgestaltende Verfügung im Sinne von Art. 5 Abs. 1 lit. a VwVG zu erfolgen (Erw. 2). - Inhalt, Tragweite und Grenzen des Grundsatzes der einheitlichen Behandlung von Auslandschweizerehepaaren in der freiwilligen Versicherung (Erw. 3a, 6). - Unterschiedliche Behandlung von Auslandschweizerehepaaren beim Beitritt zur freiwilligen Versicherung sowie bei Rücktritt und Ausschluss daraus (Erw. 6b/c). - Auslegung von Art. 2 Abs. 4 und 6 AHVG nach dem Wortlaut sowie nach Sinn und Zweck; insbesondere Prüfung der Gefahr von Missbräuchen, wenn ein Auslandschweizerehepaar beim Ausschluss nicht als Einheit behandelt wird (Erw. 6c/d, 7). - Es besteht keine gesetzliche Grundlage dafür, in den Ausschluss der pflichtwidrig handelnden Ehefrau automatisch auch den seine Pflichten gegenüber der freiwilligen Versicherung erfüllenden Ehemann einzubeziehen (Erw. 6c/d, 7).

121 II 8 () from 24. Februar 1995
Regeste: Unterschutzstellung von Bahnbauten und Objekten auf Bahngrundstücken. Zulässiges Rechtsmittel (E. 1). Das eidgenössische Eisenbahngesetz schliesst nicht aus, dass Objekte auf Bahngrundstücken oder Bahnbauten selbst durch kantonalrechtliche Massnahmen unter Denkmal-, Altertums- oder Naturschutz gestellt werden. Allerdings bedingen solche Massnahmen eine umfassende Interessenabwägung und darf die Unterschutzstellung die Bahn in der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht unverhältnismässig einschränken (E. 2-6).

121 II 454 () from 20. Dezember 1995
Regeste: Art. 103 lit. c OG und Art. 63 Abs. 2 RTVG; Zulässigkeit der Behördenbeschwerde der Schweizerischen Genossenschaft für Schlachtvieh- und Fleischversorgung. Der Entscheid der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, auf eine Beschwerde mangels Legitimation nicht einzutreten, ist mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde anfechtbar (E. 1). Der Begriff der Behörde in Art. 63 Abs. 2 RTVG ist weit zu verstehen; er umfasst auch Träger öffentlichrechtlicher Aufgaben ausserhalb der Verwaltung, denen hoheitliche Verfügungsbefugnisse zukommen (E. 2).

121 II 473 () from 24. November 1995
Regeste: Art. 25 VwVG; Art. 108 DBG; Feststellungsverfügung bei der direkten Bundessteuer? Abgrenzung von Erlass, Verwaltungsverordnung, Verfügung, innerdienstlicher Anordnung und Auskunft (E. 2a-c). Offengelassen, ob bei der direkten Bundessteuer ein Anspruch auf eine Feststellungsverfügung über die Steuerfolgen eines geplanten Geschäfts besteht (E. 2d). Die blosse Mitteilung einer Rechtsauffassung durch die Eidgenössische Steuerverwaltung ist kein anfechtbarer Hoheitsakt (E. 3a). Die Eidgenössische Steuerverwaltung ist nicht Veranlagungsbehörde der direkten Bundessteuer und wäre deshalb für eine Feststellungsverfügung über Steuerfolgen im Einzelfall nicht zuständig (E. 3b).

121 V 112 () from 31. Mai 1995
Regeste: Art. 1, Art. 16 Vo IX KUVG, Art. 1 Abs. 2 lit. a, Art. 4, 45 Abs. 2 lit. g VwVG, Art. 79 BZP, Art. 43 SchKG. - Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) als erst- und das Eidg. Departement des Innern als beschwerdeinstanzliche Behörde im Sinne des VwVG auf dem Gebiet der sozialen Krankenversicherung sind bereits während der Dauer des Verfahrens vor der Schlichtungsstelle des Krankenkassenkonkordates zuständig zum Erlass vorsorglicher Massnahmen. - Der Grundsatz der Prozessökonomie rechtfertigt, dass das Departement selber das Begehren um vorsorgliche Massnahmen materiell behandelt hat, nachdem das BSV darauf zu Unrecht nicht eingetreten war. - Nicht wieder gutzumachender Nachteil im Zusammenhang mit der beantragten Sicherstellung allfälliger Rückerstattungsansprüche aus dem Risikoausgleich verneint.

121 V 150 () from 4. September 1995
Regeste: Art. 96 UVG, Art. 12 lit. d VwVG, Art. 56 Abs. 3 BZP in Verbindung mit Art. 19 VwVG, Art. 4 Abs. 1 BV: rechtliches Gehör. Zum Recht auf Teilnahme an einem Augenschein - in casu Durchführung von Schallimmissionsmessungen am Arbeitsplatz des Versicherten - im Verfahren der obligatorischen Unfallversicherung.

122 V 189 () from 20. Juni 1996
Regeste: Art. 155 AHVG, Art. 35 Abs. 1 SuG. Rechtsweg bei Verfügungen des Bundesamtes für Sozialversicherung über die Rückforderung von Baubeiträgen der Alters- und Hinterlassenenversicherung.

122 V 412 () from 24. Dezember 1996
Regeste: Art. 90 Abs. 2 KVG, Art. 1 ff. VwVG. Entgegen dem Wortlaut des Art. 90 Abs. 2 KVG ist auf das Verfahren vor der Eidg. Rekurskommission für die Spezialitätenliste das VwVG im Rahmen der Verordnung vom 3. Februar 1993 über Organisation und Verfahren eidg. Rekurs- und Schiedskommissionen anwendbar.

123 II 402 () from 20. August 1997
Regeste: Art. 10 EMRK, Art. 13 EMRK u. 14 EMRK; Art. 55bis BV; Art. 1 Abs. 2 lit. e VwVG u. Art. 25 VwVG; Art. 5 Abs. 3 RTVG u. Art. 18 RTVG; Anspruch auf Zugang zum Werbefernsehen ("Recht auf Antenne"). Rechtsnatur des Handelns der SRG bzw. der "publisuisse SA" im Programmbereich (E. 2; Bestätigung von BGE 119 Ib 241 ff.) und im Werbebereich (E. 3). Über einen sich allenfalls ausnahmsweise aus Art. 10 in Verbindung mit Art. 14 EMRK ergebenden Anspruch auf Zugang zum Werbefernsehen hat das Bundesamt für Kommunikation in einer Feststellungsverfügung zu entscheiden (E. 4). Anspruch im konkreten Fall verneint, bei dem im Interesse des Tierschutzes für eine Reduktion des Fleischkonsums geworben werden soll (E. 5).

123 V 39 () from 11. Februar 1997
Regeste: Art. 1 Abs. 3, Art. 55 Abs. 2 und 3 VwVG. Verfügungen, welche den Anspruch auf Versicherungsleistungen von Anfang an zeitlich begrenzen, stellen insoweit eine negative Verfügung dar; der Beschwerde gegen eine solche Verfügung kann keine aufschiebende Wirkung zukommen.

124 V 82 () from 30. Januar 1998
Regeste: Art. 97 und 128 OG; Art. 1 Abs. 3, Art. 5 Abs. 1 und 2, Art. 45 Abs. 1, Art. 55 Abs. 1 und 2 VwVG; Art. 30 Abs. 3 Satz 4 und Art. 103 Abs. 6 AVIG; Art. 97 Abs. 2 AHVG. - Art. 97 Abs. 2 AHVG ist auf dem Gebiet der Arbeitslosenversicherung analog anzuwenden; in diesem Bereich ergangene kantonale Zwischenentscheide über die Gewährung oder Verweigerung der aufschiebenden Wirkung beruhen daher auf einer bundesrechtlichen Grundlage. - Die vom kantonalen Gericht einer Beschwerde gegen eine Verfügung betreffend die Einstellung in der Anspruchsberechtigung gewährte aufschiebende Wirkung bewirkt für die Verwaltung der Arbeitslosenversicherung in jedem Fall einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil, weil die Einstelltage bei gerichtlicher Anfechtung aufgrund der gemäss Art. 30 Abs. 3 Satz 4 AVIG nach sechs Monaten eintretenden Vollstreckungsverwirkung kaum je getilgt werden könnten. Art. 30 Abs. 3 Satz 4 AVIG schliesst die Gewährung des Suspensiveffekts der Beschwerde gegen eine Einstellungsverfügung aus (Änderung der Rechtsprechung).

124 V 372 () from 27. November 1998
Regeste: Art. 68 Abs. 1, Art. 105 Abs. 1 UVG; Art. 22a VwVG. Frage offengelassen, ob der in Art. 22a VwVG geregelte Fristenstillstand auf die Frist zur Einsprache gegen Verfügungen, die von einem nach Art. 68 Abs. 1 UVG zugelassenen Versicherer stammen, anwendbar ist. Art. 4 BV. Nimmt ein Versicherer einen Briefumschlag in Verletzung der Aktenführungspflicht gemäss Art. 4 BV nicht zu den Akten, so hat eine allfällige Beweislosigkeit der Rechtzeitigkeit nicht der Einsprecher zu tragen.

125 II 369 () from 29. Juni 1999
Regeste: Art. 5 Ziff. 4 EMRK, Art. 4 BV, Art. 35 Abs. 3 VwVG, Art. 105 Abs. 2 OG, Art. 13b Abs. 1 lit. b ANAG (in Verbindung mit Art. 13a lit. b und e), Art. 13b Abs. 1 lit. c ANAG sowie Art. 13c Abs. 2 ANAG; Ausschaffungshaft: Verzicht auf eine schriftliche Begründung des Haftrichterentscheids und materielle Haftgründe. Voraussetzungen der Gültigkeit eines Verzichts auf schriftliche Begründung des Haftrichterentscheids und Folgen bei unzulässigem Verzicht (E. 2). Voraussetzungen der Haftgründe der Untertauchensgefahr, der erheblichen Gefährdung anderer Personen an Leib und Leben (beim Kleindealer) sowie der Missachtung einer Ausgrenzung (E. 3).

125 V 401 () from 19. November 1999
Regeste: Art. 4 BV; Art. 1 und 19 VwVG; Art. 57 ff. BZP; Art. 54, 57 Abs. 1, 58, 86 Abs. 2 IVG; Art. 73, 73bis Abs. 1, 75 Abs. 1 und 2 IVV: Verfahren bei der Abklärung der Verhältnisse durch die kantonale IV-Stelle. - Da die kantonalen IV-Stellen keine Bundesverwaltungsbehörden sind, finden im Abklärungsverfahren vor den IV-Stellen die Bestimmungen des VwVG und des BZP keine Anwendung; das Verfahren richtet sich nach den Art. 69-77 IVV und den kantonalen Vorschriften. - Die in Art. 73bis Abs. 1 IVV vorgesehene Anhörung des Versicherten oder seines Rechtsvertreters vor der beabsichtigten Erledigung geht über den in Art. 4 BV garantierten Mindestanspruch hinaus. - Der Anordnung einer Begutachtung durch kantonale IV-Stellen kommt kein Verfügungscharakter zu.

126 II 54 () from 17. Dezember 1999
Regeste: Art. 19 und 21 Eisenbahngesetz; Pflicht zur Übernahme der Kosten für Sicherheits- und Sanierungsvorkehren. Liegt ein Gefährdungstatbestand sowohl im Sinne von Art. 19 EBG wie auch im Sinne von Art. 21 EBG vor, so sind beim Entscheid über die Übernahme der Sanierungskosten ebenfalls beide Vorschriften zu berücksichtigen (E. 3). Die Kostenpflicht bestimmt sich in erster Linie nach der Frage, ob die Bahnanlage oder die Anlage des Dritten zuerst vorhanden war (E. 4, 5). Die Verjährung von Schadenersatzforderungen für Sicherheitsvorkehren gemäss Art. 19 und 21 EBG bestimmt sich nicht nach Art. 60 OR (E. 7). Den SBB als Organisation mit öffentlichrechtlichen Aufgaben ist in der Regel keine Parteientschädigung zuzusprechen (E. 8).

126 II 514 () from 31. Oktober 2000
Regeste: Art. 106 Abs. 1 OG, Art. 146 DBG; Art. 5 Abs. 1 lit. b und Art. 25 VwVG; Beschwerdefrist; Feststellungsverfügung bei der direkten Bundessteuer. Beginn der Beschwerdefrist für die Eidgenössische Steuerverwaltung (E. 1b). Feststellungsverfügung über die Steuerfolgen eines erst in Aussicht genommenen Sachverhalts im Bereich der direkten Bundessteuer (E. 3).

126 V 119 () from 12. April 2000
Regeste: Art. 68 Abs. 1, Art. 72 Abs. 1 und Art. 105 Abs. 1 UVG; Art. 22a VwVG: Fristenstillstand. Der in Art. 22a VwVG geregelte Fristenstillstand ist auf die Frist zur Einsprache gegen Verfügungen sämtlicher Unfallversicherer anwendbar.

128 V 199 () from 5. März 2002
Regeste: Art. 97 Abs. 1, Art. 103 lit. a, Art. 128 OG; Art. 5 Abs. 1 und 2, Art. 45 Abs. 1 und 2, Art. 63 Abs. 4 VwVG: Anfechtbarkeit von Kostenvorschussverfügungen. Zwischenverfügungen, mit welchen zwecks Sicherstellung der mutmasslichen Gerichtskosten ein Kostenvorschuss verlangt wird, verbunden mit der Ankündigung, im Unterlassungsfall auf das erhobene Rechtsmittel nicht einzutreten, können einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil bewirken, weshalb gegen sie selbstständig Verwaltungsgerichtsbeschwerde geführt werden kann (Bestätigung der Rechtsprechung). Art. 84 Abs. 2, Art. 85 Abs. 2 lit. a, Art. 85bis Abs. 3 AHVG; Art. 200bis AHVV; Art. 63 Abs. 1, 4 und 5, Art. 71a Abs. 1 und 2 VwVG; Art. 26 der Verordnung vom 3. Februar 1993 über Organisation und Verfahren eidgenössischer Rekurs- und Schiedskommissionen (SR 173.31); Art. 4b der Verordnung vom 10. September 1969 über Kosten und Entschädigungen im Verwaltungsverfahren (SR 172.041.0); Art. 61 Abs. 1 lit. a ATSG: Kostenpflichtigkeit von Beschwerdeverfahren vor der Eidgenössischen Rekurskommission der AHV/IV für die im Ausland wohnenden Personen. Beschwerdeverfahren, in welchen es nicht um Sozialversicherungsleistungen geht, sind vor der Eidgenössischen Rekurskommission der AHV/IV für die im Ausland wohnenden Personen - anders als vor kantonalen Rekursbehörden - kostenpflichtig (Bestätigung der Rechtsprechung).

130 II 351 () from 15. Juli 2004
Regeste: Art. 2 Abs. 1, Art. 23bis Abs. 1 und Art. 23quater BankG; Art. 1 BankV; Art. 2 Auslandbankenverordnung; Art. 35 Abs.1 BEHG; Art. 3 Abs. 5 BEHV; Art. 1 Abs. 1 VwVG; Bewilligungspflicht für Backoffice-Aktivitäten einer ausländischen Bank; Zulässigkeit der Eintragung und der Liquidation von faktischen Zweigniederlassungen. Zusammenfassung der finanzmarktrechtlichen Aufsichtsbefugnisse der Eidgenössischen Bankenkommission (E. 2). Auf die Abklärungen des Beobachters findet das Verwaltungsverfahrensgesetz keine Anwendung; das Unterstellungsverfahren hat jedoch als Ganzes den verfahrensrechtlichen Minimalgarantien zu genügen (E. 3). Voraussetzungen, unter denen sich die Einsetzung eines Beobachters rechtfertigt (E. 4). Bewilligungspflicht für Backoffice-Aktivitäten zugunsten einer ausländischen Bank (E. 5). Verhältnismässigkeit der Eintragung ins Handelsregister und der Liquidation von faktischen Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften, deren bewilligungspflichtige Aktivität schwergewichtig im Ausland liegt und den hiesigen Finanzplatz nur am Rande berührt (E. 6 und 7).

130 III 524 () from 29. Juni 2004
Regeste: Art. 81 Abs. 1 und 2 SchKG; Art. 1 Abs. 2 lit. e VwVG; Fortsetzung der Betreibung aufgrund eines ausserkantonalen Anerkennungsentscheids. Die Schweizerische Inkassostelle für Radio- und Fernsehempfangsgebühren erlässt für das ganze Gebiet der Schweiz in Anwendung des VwVG erstinstanzlich Verfügungen, welche beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) und letztinstanzlich beim Bundesgericht angefochten werden können. Sie ist vollumfänglich in das Verwaltungsverfahren des Bundes eingebettet und damit eine Bundesbehörde im Sinne von Art. 1 Abs. 2 lit. e VwVG und auch von Art. 81 Abs. 1 SchKG. Dem Schuldner bleiben deshalb die Einwendungen des Art. 81 Abs. 2 SchKG versagt (E. 1.2.3).

130 V 407 () from 13. Juli 2004
Regeste: Art. 9b ELG, Art. 97 AHVG und Art. 54 Abs. 1 lit. c und Abs. 2 ATSG; Art. 97 Abs. 2 und 4 lit. b AHVG (je in der bis 31. Dezember 2002 gültig gewesenen Fassung); Art. 27 Abs. 1 ELV und Art. 47 Abs. 1 AHVG (je in der bis 31. Dezember 2002 gültig gewesenen Fassung), Art. 25 Abs. 1 ATSG; Art. 49, 52 und 56 ATSG: Aufschiebende Wirkung. Einsprachen gegen Verfügungen und Beschwerden gegen Einspracheentscheide über die Rückerstattung unrechtmässig bezogener Ergänzungsleistungen kommt von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu (Erw. 3).

131 V 483 () from 28. September 2005
Regeste: Art. 61 Ingress und lit. h ATSG; Art. 34 ff., Art. 61 Abs. 2 und 3 VwVG: Unterschriftserfordernis auf Zwischenverfügungen betreffend unentgeltliche Verbeiständung. Die fehlende Unterschrift des als Einzelrichter entscheidenden Präsidenten eines kantonalen Versicherungsgerichts auf der Zwischenverfügung, mit welcher er das Gesuch um unentgeltliche Verbeiständung in einem Streit um Leistungen der Unfallversicherung ablehnt, stellt einen nicht heilbaren Formmangel dar. (Erw. 2.2.2)

132 II 47 () from 22. November 2005
Regeste: Art. 11 Abs. 1, Art. 40 Abs. 1, Art. 56 Abs. 4 und Art. 61 Abs. 3 FMG, Art. 1 lit. c und Art. 43 Abs. 1 lit. ater FDV, Art. 1, 63 und 64 VwVG; fernmelderechtliches Interkonnektionsverfahren. Das Fernmeldegesetz bietet (zurzeit) keine genügende gesetzliche Grundlage für eine Interkonnektionspflicht beim so genannten "schnellen Bitstrom-Zugang" (E. 2). Grundlage und Bemessung der im Interkonnektionsverfahren zu erhebenden Verwaltungsgebühr (E. 3 und 4). Das Bundesrecht enthält keine genügende gesetzliche Grundlage für die Zusprechung einer Parteientschädigung im Interkonnektionsverfahren (E. 5).

133 V 196 () from 28. Dezember 2006
Regeste: Art. 29 Abs. 2 BV; Art. 103 lit. a OG; Art. 61 ATSG: Kantonales Beschwerdeverfahren. Das kantonale Gericht hat dadurch, dass es zusammen mit der dem Versicherer für die Einreichung der Beschwerdeantwort angesetzten Frist keine Säumnisfolgen angedroht und die nach Ablauf dieser Frist verspätet eingereichte Beschwerdeantwort aus den Akten gewiesen hat, weder den verfassungsmässigen Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV) noch die bundesrechtlichen Minimalanforderungen an das Verfahren vor dem kantonalen Versicherungsgericht (Art. 61 ATSG) verletzt (E. 1).

133 V 402 () from 24. Juli 2007
Regeste: Art. 69 Abs. 1bis IVG: Kostenvorschuss; Grundsatz der Gesetzmässigkeit. Die Befugnis zur Erhebung eines Kostenvorschusses und die verfahrensrechtlichen Folgen einer allfälligen Nichtbezahlung müssen in einem Gesetz im formellen Sinn vorgesehen sein (E. 3.4). Art. 69 Abs. 1bis IVG bildet keine hinreichende gesetzliche Grundlage, um im kantonalen Beschwerdeverfahren betreffend die Zusprechung oder Verweigerung von Leistungen der Invalidenversicherung einen Kostenvorschuss einzufordern (E. 4.2).

135 I 1 (9C_342/2008) from 20. November 2008
Regeste: Art. 29 Abs. 3 BV; Art. 61 lit. f ATSG; Art. 64 Abs. 2 BGG; Art. 8 Abs. 2 BGFA; Voraussetzungen zur Bestellung der für eine gemeinnützige Organisation tätigen Rechtsanwältin als unentgeltliche Rechtsbeiständin. Der Anspruch auf unentgeltliche Verbeiständung ist zu bejahen, wenn eine Organisation durch ihre Rechtsanwältin Rechtsbeistand gewährt, falls neben den allgemeinen Anforderungen der Bedürftigkeit, fehlenden Aussichtslosigkeit und Notwendigkeit der Vertretung zusätzlich die folgenden Bedingungen erfüllt sind: - die Organisation muss einen gemeinnützigen Zweck verfolgen; - sie muss das Angebot der Rechtsverbeiständung ohne erheblichen Kostenersatz zur Verfügung stellen; - und die spezifische Interessenwahrung im sozialrechtlichen Bereich bezwecken (E. 7.4.1).

135 I 169 (8C_807/2008) from 15. Juni 2009
Regeste: Art. 13 Abs. 1, Art. 36 BV; Art. 43 ATSG; Schutz der Privatsphäre, Observation der versicherten Person durch Privatdetektive. Die Unfallversicherung ist befugt, eine versicherte Person durch einen Privatdetektiv observieren zu lassen (E. 4 und 5).

135 V 353 (8C_644/2008) from 19. August 2009
Regeste: Art. 112 Abs. 2 BGG; Art. 61 lit. h ATSG; a§ 8a des luzernischen Gesetzes vom 3. Juli 1972 über die Organisation des Verwaltungsgerichts (VGOG; SRL Nr. 41 [in der bis 31. Dezember 2008 in Kraft gestandenen Fassung]); Entscheidbegründungspflicht der kantonalen Sozialversicherungsgerichte. a§ 8a Abs. 1 VGOG, wonach das Gericht in klaren Fällen Urteile und Entscheide ohne Begründung zustellen kann, ist mit Blick auf Art. 112 Abs. 2 BGG bundesrechtskonform (E. 3-5).

136 II 304 (2C_77/2009, 2C_78/2009) from 11. März 2010
Regeste: Art. 2 lit. a und Art. 20 BEHG (in den beiden Fassungen vom 24. März 1995 sowie vom 22. Juni 2007), Art. 9, 10, 12 und 13 BEHV-EBK, Art. 15 Abs. 1 lit. c BEHV-FINMA; Art. 89 Abs. 1 lit. c und Art. 95 BGG, Art. 1 und 18 VwVG; börsenrechtliche Meldepflicht. Formelles, insbesondere Streitgegenstand, Legitimation und Kognition (E. 1 und 2). Überprüfung der tatsächlichen Feststellungen (E. 3-5). Anwendbare Rechtsgrundsätze und zu gewährende Parteirechte im Rahmen der Vorabklärungen vor Eröffnung des ordentlichen Verwaltungsverfahrens über die Feststellung einer Verletzung der Meldepflicht (E. 6). Der die börsenrechtliche Meldepflicht auslösende indirekte Erwerb einer massgeblichen Beteiligung schliesst alles geschäftliche Handeln ein, das den Aufbau einer entsprechenden Beteiligung trotz Auseinanderfallens der wirtschaftlichen und formalen Berechtigung objektiv ermöglicht bzw. das im Ergebnis das Stimmrecht über die Beteiligungspapiere vermitteln kann, wenn aufgrund der Umstände darauf geschlossen werden muss, dass eine solche Beteiligung auch angestrebt wird. Beurteilung eines Geschäftsverhaltens, bei dem verschiedene miteinander verbundene Gesellschaften unter Verwendung eines für die Schweiz neuen Finanzinstruments (sog. "contract for difference", CFD) mit Blick auf die gleiche Zielgesellschaft koordiniert vorgingen (E. 7).

137 II 409 (2C_45/2011) from 3. Oktober 2011
Regeste: Art. 29a und 178 Abs. 3 BV; Art. 60 BBG; Art. 68a BBV; vom Bundesrat verbindlich erklärte Berufsbildungsbeiträge; Entscheidungskompetenz der Organisationen der Arbeitswelt; Verwaltungsklage; Übergangsrecht. In Art. 178 Abs. 3 BV enthaltene Kriterien für die Übertragung von Verwaltungsaufgaben an Organisationen, die ausserhalb der Bundesverwaltung stehen (E. 7.1-7.3) sowie Voraussetzungen, nach denen Letztere Verwaltungsverfügungen erlassen können (E. 6 und 7.4). Bestätigung der öffentlich-rechtlichen Natur der durch den Bundesrat verbindlich erklärten Berufsbildungsbeiträge (BGE 137 II 399; E. 7.3.2). Vor Inkrafttreten von Art. 68a BBV, der sich auf eine genügende Gesetzesdelegationsnorm stützt, durften die Organisationen der Arbeitswelt keine Verfügungen betreffend die Erhebung von obligatorisch erklärten Berufsbildungsbeiträgen erlassen; sie mussten vor den zuständigen kantonalen Behörden Verwaltungsklage einreichen (E. 7 und 8).

137 V 57 (9C_592/2010) from 23. März 2011
Regeste: Art. 69 Abs. 1bis IVG; Kostentragung bei vollständigem Obsiegen bei Rückweisung. Bei einer Rückweisung zu ergänzenden Abklärungen, die von Bundesrechts wegen als vollständiges Obsiegen gilt, bleibt auch unter der Geltung von Art. 69 Abs. 1bis IVG kein Raum für eine kantonale Regelung zur teilweisen Kostenauferlegung an die obsiegende Partei (E. 2.2).

138 I 154 (2C_943/2011, 2C_127/2012) from 12. April 2012
Regeste: Art. 29 Abs. 2 BV; Art. 6 Ziff. 1 EMRK; Art. 1 Abs. 2 lit. d und Art. 57 VwVG; Art. 96 RTVG; Anspruch auf rechtliches Gehör in der Form der Replik in und ausserhalb von Gerichtsverfahren. Weder aus VwVG noch RTVG ergibt sich eine generelle Pflicht zur Durchführung eines zweiten Schriftenwechsels. Soweit Eingaben von Vorinstanz oder Gegenpartei Noven enthalten, die prozessual zulässig und materiell geeignet sind, den Entscheid zu beeinflussen, fliesst ein "Replikrecht i.e.S." unmittelbar aus Art. 29 Abs. 2 BV. Es findet auf sämtliche Verfahren vor Verwaltungs- und Gerichtsbehörden Anwendung. Das auf Art. 6 Ziff. 1 EMRK gestützte "Recht auf Kenntnisnahme von und Stellungnahme zu Eingaben der übrigen Verfahrensbeteiligten" hängt demgegenüber nicht von der Entscheidrelevanz ab und findet auf alle Gerichtsverfahren Anwendung, mithin auch auf solche, die nicht in den Schutzbereich von Art. 6 Ziff. 1 EMRK fallen (E. 2.3), nicht hingegen auf Verfahren vor anderen als gerichtlichen Behörden (E. 2.5). Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen ist keine gerichtliche Behörde im Sinne von Art. 6 Ziff. 1 EMRK (E. 2.7 und 2.8).

139 V 72 (9C_500/2012) from 28. Februar 2013
Regeste: Art. 53b Abs. 2 und Art. 53d Abs. 6 Satz 1 BVG; Art. 5 Abs. 1 und Art. 48 Abs. 1 VwVG in Verbindung mit Art. 37 VGG; Genehmigung des Teilliquidationsreglements einer Vorsorgeeinrichtung durch die Aufsichtsbehörde, Beschwerdelegitimation von Arbeitgebern und Destinatären. Die aufsichtsrechtliche Genehmigung des Teilliquidationsreglements einer Vorsorgeeinrichtung stellt keinen rechtsetzenden Akt dar, sondern ist als Einzelakt im Sinne einer Feststellungsverfügung zu qualifizieren (E. 2). Gegen die Genehmigung des Teilliquidationsreglements durch die Aufsichtsbehörde ist die Beschwerdelegitimation von Arbeitgebern und Destinatären (aktive und passive Versicherte) nur gegeben, soweit sie durch eine sich daraus aktuell ergebende Verpflichtung beschwert sind (was in casu nicht zutrifft; E. 3 und 4).

140 II 315 (2C_255/2013) from 11. April 2014
Regeste: Art. 8 EMRK; Art. 10 BV; Art. 25a VwVG; Art. 64 Abs. 3 KEG; Verfügung über aufsichtsrechtliche Realakte des ENSI (Störfallvorsorge KKW Mühleberg). Eintreten (E. 1) und Ausgangslage (E. 2). Das Kernenergierecht schliesst die Anwendbarkeit von Art. 25a VwVG gegenüber der Aufsichtstätigkeit des ENSI im Bereich der Störfallvorsorge nicht aus (E. 3). Schutzwürdiges Interesse und Berührtsein in der Rechtsstellung als Voraussetzungen für eine Verfügung über Realakte (E. 4): bejaht bei Anwohnern eines Kernkraftwerkes mit Bezug auf die (auch) ihrem Schutz dienenden kernenergierechtlichen Normen zur Störfallvorsorge (E. 4.6, 4.7 und 5). Beitrag von Art. 25a VwVG zu einem wirksamen Grundrechtsschutz (E. 4.8 und 4.9).

140 II 384 (2C_776/2013) from 27. Mai 2014
Regeste: Art. 6 Ziff. 1 EMRK; Art. 106 BV; Art. 14, 22, 40, 41, 51 und 55 ff. SBG; Art. 49a Abs. 3 lit. b KG; Art. 4 Abs. 3 DSG; Rechtmässigkeit und Berechnung der gegen eine Casinobetreiberin ausgesprochenen Verwaltungssanktion wegen Missachtung der Sorgfaltspflichten. Die verwaltungsrechtliche Sanktion nach Art. 51 SBG fällt zwar in den Anwendungsbereich der strafrechtlichen Verfahrensgarantien von Art. 6 Ziff. 1 EMRK, doch wurden diese hier nicht verletzt, da die Erhebung der Unterlagen bzw. die Anhörung der Auskunftspersonen im konzessionsrechtlichen Aufsichtsverfahren nicht mit einer missbräuchlich bzw. unverhältnismässig ausgeübten Form von Zwang ("improper compulsion") im Sinne der Rechtsprechung des EGMR verbunden war (E. 3). Die Sanktionsmöglichkeit verjährt analog der Regelung in Art. 49a Abs. 3 lit. b KG, wenn das zu sanktionierende Verhalten bei Eröffnung der Untersuchung seit länger als fünf Jahren bereits beendet war (E. 4). Die geldwäschereirechtlich erhobenen Informationen dürfen bzw. müssen im Zusammenhang mit der Überwachung des Spielverhaltens berücksichtigt werden; das Datenschutzrecht steht dem nicht entgegen (E. 5). Berechnungsmethode des für die Sanktionshöhe relevanten Nettogewinns unter Berücksichtigung der progressiv ausgestalteten Spielbankenabgabe (E. 6). Die Annahme, die Pflichtverletzung der Betreiberin habe als mittelschwer zu gelten, ist aufgrund der gesamten Umstände des Falles (Dauer der Pflichtverletzung usw.) gerechtfertigt (E. 7).

142 II 304 (2C_255/2016) from 18. Juli 2016
Regeste: Art. 54 und 55 VStG; Steuerrückerstattung; Beschwerdefrist; Voraussetzungen für die Anwendung kantonaler Verfahrensvorschriften; Ausschluss einer analogen Anwendung der im VwVG und in der ZPO vorgesehenen Gerichtsferien. Gemäss Art. 54 Abs. 1 VStG kann gegen den Einspracheentscheid des kantonalen Verrechnungssteueramtes innert 30 Tagen nach der Eröffnung bei der kantonalen Rekurskommission schriftlich Beschwerde erhoben werden; die Beschwerde hat einen bestimmten Antrag zu enthalten und die zu seiner Begründung dienenden Tatsachen anzugeben. Vorbehalten bleibt Art. 55 VStG (E. 3.1). Art. 55 VStG gestattet die Anwendung kantonaler Verfahrensvorschriften, wenn der Entscheid über den Rückerstattungsanspruch mit der Veranlagungsverfügung verbunden worden ist. Ist dies - wie hier - nicht der Fall, kommt das kantonale Verfahrensrecht nicht in Betracht und ist nur Art. 54 Abs. 1 VStG massgebend (E. 3.3). Eine (analoge) Anwendung der im VwVG und in der ZPO vorgesehenen Gerichtsferien ist auch ausgeschlossen (E. 3.4).

143 I 187 (8C_455/2016) from 10. Februar 2017
Regeste: Art. 9 und 29 Abs. 1 BV; elektronische Beschwerde. Eine elektronisch signierte Beschwerdeschrift kann beim kantonalen Gericht nur dann gültig eingereicht werden, wenn dafür eine spezifische gesetzliche Regelung besteht. Daran fehlt es im hier betroffenen Bereich der Sozialversicherungsgerichtsbarkeit im Kanton Wallis (E. 2 und 3).

143 V 249 (8C_479/2016) from 2. August 2017
Regeste: Art. 40 Abs. 3, 60 Abs. 2, 61 lit. b ATSG; Nachfrist zur Behebung des Mangels einer ungenügend begründeten Beschwerde. Bei der Bemessung der Nachfrist zur Verbesserung einer Beschwerdeschrift im Sinne von Art. 61 lit. b ATSG hat das kantonale Gericht mitzuberücksichtigen, dass dem Empfänger einer eingeschriebenen Sendung eine Abholfrist von sieben Tagen gewährt wird (E. 6.5).

143 V 269 (8C_113/2017) from 29. Juni 2017
Regeste: Art. 72bis Abs. 1 IVV; Art. 43 Abs. 1, Art. 45 Abs. 1 und Art. 61 lit. c ATSG; Höhe der von der IV-Stelle zu tragenden Kosten eines polydisziplinären Gerichtsgutachtens. Im Sinne der bisherigen Rechtsprechung besteht mit Art. 45 Abs. 1 ATSG eine genügende gesetzliche Grundlage, dem Versicherungsträger die Kosten eines Gerichtsgutachtens aufzuerlegen (E. 6.2.1). Was die Bemessung der Kosten dieser Abklärungen angeht, fehlt eine bundesgesetzliche Grundlage dafür, dass das BSV mit den MEDAS Tarifvereinbarungen mit Geltung auch für die erstinstanzlichen Beschwerdeverfahren treffen könnte (E. 6.2.2). Eine solche Gesetzesgrundlage, die zu erlassen der Bund ohne Weiteres befugt wäre, ist unabdingbar (E. 6.2.2). Mit Blick auf die fehlende gesetzliche Grundlage wird die bisherige Rechtsprechung insoweit aufgegeben, als die kantonalen Versicherungsgerichte und das Bundesverwaltungsgericht nicht mehr an den Tarif gemäss Anhang 2 der Vereinbarung zwischen dem BSV und den MEDAS gebunden sind. Das bedeutet, dass die IV-Stellen im Rahmen der mit BGE 139 V 496 umschriebenen Grundsätze für die gesamten Kosten des Gerichtsgutachtens aufzukommen haben (E. 7.2). Der vom BSV mit den MEDAS vereinbarte Tarif kann immerhin als Richtschnur dienen, an der sich die Beteiligten zu orientieren haben. Darüber hinaus ergeht die Empfehlung, entweder die erforderliche Gesetzesgrundlage zu schaffen oder aber den bestehenden Tarif unter repräsentativem Einbezug der erstinstanzlichen Beschwerdeinstanzen an die Besonderheiten des Gerichtsverfahrens anzupassen (E. 7.3).

143 V 295 (8C_228/2017) from 14. Juni 2017
Regeste: Art. 16 ATSG; Art. 18 Abs. 1 UVG; Einkommensvergleich; Festsetzung des Invalideneinkommens aufgrund der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung 2012 des Bundesamtes für Statistik (LSE 2012). Anwendbarkeit der LSE 2012 auf die Invaliditätsbemessung in der obligatorischen Unfallversicherung (E. 2-4).

144 V 153 (8C_440/2017) from 25. Juni 2018
Regeste: Art. 61 lit. d ATSG; reformatio in peius im erstinstanzlichen Beschwerdeverfahren. Seiner Zielsetzung und systematischen Stellung entsprechend setzt Art. 61 lit. d ATSG nicht voraus, dass ein kantonales Versicherungsgericht einen angefochtenen Entscheid nur dann in peius reformieren darf, wenn dieser zweifellos unrichtig und die Korrektur von erheblicher Bedeutung ist (Bereinigung der Rechtsprechung; E. 4).

146 V 38 (9C_474/2019) from 6. November 2019
Regeste: Art. 25 und 25a VwVG; Art. 25 und 32 KVG; Art. 65, 65d-65g, 66a KVV; Gesuch um Erlass einer Verfügung im Rahmen eines "Health Technology Assessment (HTA)". Das zur Thematik des Einsatzes von Arzneimitteln mit einem bestimmten Wirkstoff zur Behandlung entsprechender Krankheiten eingeleitete "Health Technology Assessment (HTA)" führt als Instrument zur Erarbeitung einer Entscheidgrundlage möglicherweise, nicht aber zwingend zur Einleitung eines Arzneimittelüberprüfungsverfahrens nach KVV. Es weist auf Grund seiner spezifischen Ausgestaltung nicht die Qualität eines Verwaltungsverfahrens auf. Der Anspruch auf Erlass einer Verfügung nach Art. 25 oder 25a VwVG ist deshalb zu verneinen (E. 4.3.2, 6 und 7).

 

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