Federal Act
on Administrative Procedure
(Administrative Procedure Act, APA)1

of 20 December 1968 (Status as of 1 July 2022)

1 Abbreviation added by Annex No II 3 of the Law Enforcement Authorities Act of 19 March 2010, in force since 1 Jan. 2011 (AS 2010 3267; BBl 20088125).


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Art. 53

III. Sup­ple­ment­ary ap­peal pe­ti­tion

 

If the un­usu­al com­plex­ity or spe­cial dif­fi­culty of an ap­peal case so re­quires, the ap­pel­late au­thor­ity shall grant an ap­pel­lant who so re­quests in his oth­er­wise prop­erly filed ap­peal a suit­able ad­di­tion­al peri­od with­in which to sup­ple­ment his grounds of ap­peal; in such cases, Art­icle 32 para­graph 2 does not ap­ply.

BGE

112 IB 634 () from 13. Juni 1986
Regeste: Art. 52 Abs. 2 VwVG; Pflicht zur Nachfristansetzung bei Mängeln der Beschwerdeschrift. Im Gegensatz zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde (Art. 108 Abs. 3 OG) ist bei der Verwaltungsbeschwerde gemäss Art. 52 Abs. 2 VwVG eine Nachfrist zur Verbesserung anzusetzen nicht nur bei Unklarheit des Begehrens oder der Begründung, sondern ganz allgemein dann, wenn die Beschwerde den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt; vorausgesetzt, dass eine individualisierte Person erkenntlich ihren Willen zum Ausdruck bringt, als Beschwerdeführer aufzutreten und die Änderung einer bestimmten, sie betreffenden und mittels Verfügung geschaffenen Rechtslage anzustreben.

114 IA 105 () from 16. Juni 1988
Regeste: Art. 4 BV, Treu und Glauben; unrichtige Rechtsmittelbelehrung. Der Rechtsuchende kann eine bezüglich der Beschwerdefrist unrichtige Rechtsmittelbelehrung geltendmachen, wenn er im konkreten Fall sich gutgläubig auf sie verlassen durfte, insbesondere wenn die Unzuständigkeit der Behörde für ihn nicht klar ersichtlich war. Verletzung dieses Grundsatzes im konkreten Fall dadurch, dass ein Immobilienhändler nach einer fälschlicherweise von unzuständigen Beamten - die sich den Anschein von Zuständigkeit gaben - erteilten Fristerstreckung eine Beschwerde eingereicht hat, die alsdann als unzulässig erklärt wurde.

 

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