Artikel, Notizen und Markierungen werden geladen... Bitte um etwas Geduld.
Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE)
vom 24. Oktober 2007 (Stand am 12. März 2022)
Art. 77cRespektierung der Werte der Bundesverfassung
(Art. 58a Abs. 1 Bst. b AIG)
Als Werte der Bundesverfassung gelten namentlich folgende Grundprinzipien, Grundrechte und Pflichten:
a.
die rechtsstaatlichen Prinzipien sowie die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Schweiz;
b.
die Grundrechte wie die Gleichberechtigung von Mann und Frau, das Recht auf Leben und persönliche Freiheit, die Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie die Meinungsfreiheit;
c.
die Pflicht zum Besuch der obligatorischen Schule.