Verordnung des Bundesgerichts über die Zwangsverwertung von Grundstücken

vom 23. April 1920 (Stand am 1. Januar 2012)


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Art. 44

E. Re­vi­si­on der Schät­zung

 

Nach Durch­füh­rung des Las­ten­be­rei­ni­gungs­ver­fah­rens ist fest­zu­stel­len, ob seit der Pfän­dung Än­de­run­gen im Wer­te des Grund­stückes, wie na­ment­lich in­fol­ge Weg­fall von Las­ten, ein­ge­tre­ten sind. Das Er­geb­nis ei­ner sol­chen neu­en Schät­zung ist den Be­tei­lig­ten mit­zu­tei­len. Die Be­stim­mung des Ar­ti­kels 9 Ab­satz 2 hier­vor fin­det ent­spre­chen­de An­wen­dung.

BGE

95 III 21 () from 27. März 1969
Regeste: Verwertung eines Grundstücks im Konkurs. Aufhebung des Zuschlags im Beschwerdeverfahren (Art. 136 bis, 259 SchKG) wegen Irrtums über eine notwendige Grundlage des Steigerungskaufs (Überbaubarkeit des Grundstücks; Art. 24 Abs. 1 Ziff. 4 OR) sowie wegen Verfahrensfehlern (Aufnahme einer Zusicherung in die Steigerungsbedingungen; Nichtanordnung einer neuen Schätzung vor der Versteigerung entsprechend Art. 140 Abs. 3 SchKG und Art. 44 VZG).

 

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