Verordnung des Bundesgerichts über die Zwangsverwertung von Grundstücken

vom 23. April 1920 (Stand am 1. Januar 2012)


Open article in different language:  FR  |  IT
Art. 99

III. Grund­buch­aus­zug und Schät­zung

 

1Nach der Mit­tei­lung des Ver­wer­tungs­be­geh­rens an den Schuld­ner und ge­ge­be­nen­falls den Drit­tei­gen­tü­mer des Grund­pfan­des (Art. 155 Abs. 2 SchKG) for­dert das Be­trei­bungs­amt einen Aus­zug aus dem Grund­buch über das zu ver­stei­gern­de Grund­stück ein (Art. 28 und 73 hier­vor) und ord­net die Schät­zung an (Art. 9 Abs. 1 und 23 hier­vor).

2Das Er­geb­nis der Schät­zung ist, wenn es nicht in die Stei­ge­rungs­pu­bli­ka­ti­on nach Ar­ti­kel 29 hier­vor auf­ge­nom­men wird, dem Gläu­bi­ger, der die Ver­wer­tung ver­langt, so­wie dem Schuld­ner und ei­nem all­fäl­li­gen Drit­tei­gen­tü­mer mit der An­zei­ge mit­zu­tei­len, dass sie in­ner­halb der Be­schwer­de­frist bei der Auf­sichts­be­hör­de ei­ne neue Schät­zung durch Sach­ver­stän­di­ge im Sin­ne des Ar­ti­kels 9 Ab­satz 2 hier­vor ver­lan­gen kön­nen.


1 Fas­sung ge­mä­ss Ziff. I der V des BGer vom 4. Dez. 1975, in Kraft seit 1. April 1976 (AS 1976 164).

Court decisions

84 III 9 () from April 19, 1958
Regeste: Betreibungsferien; Fristenlauf. Art. 63 SchKG gilt auch für die Frist zur Leistung eines Kostenvorschusses, die bei der Zwangsverwertung eines Grundstücks demjenigen angesetzt wird, welcher gemäss Art. 9 Abs. 2 VZG eine neue Schätzung des Grundstücks durch Sachverständige verlangt.

86 III 91 () from Nov. 30, 1960
Regeste: Verwertung von Grundstücken. Neue Schätzung durch Sachverständige (Art. 9 Abs. 2 und 99 Abs. 2 VZG). Kognition des Bundesgerichtes. Das Bundesrecht gibt den Beteiligten keinen Anspruch auf Einholung einer Oberexpertise durch die obere kantonale Aufsichtsbehörde.

101 III 32 () from March 12, 1975
Regeste: Schätzung von Faustpfändern im Pfandverwertungsverfahren. Bedeutung der Schätzung im Pfandverwertungsverfahren (E. 1 am Ende). Die analoge Anwendung des Art. 99 Abs. 2 bzw. 9 Abs. 2 VZG auf die Schätzung von Fahrnis rechtfertigt sich nur dort, wo anerkannte Schätzungskriterien bestehen; dies ist bei nicht kotierten Aktien nicht der Fall (E. 2b und c).

110 III 69 () from Sept. 7, 1984
Regeste: Schätzung im Pfandverwertungsverfahren (Art. 99 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 9 Abs. 2 VZG). Eine Neuschätzung durch Sachverständige im Sinne von Art. 9 Abs. 2 VZG kann auch mit Bezug auf einen Grundpfandtitel verlangt werden (Bestätigung der Rechtsprechung). Stellen der Eigentümer des Pfandtitels und der Betreibungsschuldner mit rechtzeitiger Beschwerde das Begehren, es sei eine neue Schätzung vorzunehmen, dürfen sich die vollstreckungsrechtlichen Aufsichtsbehörden demnach nicht darauf beschränken, die betreibungsamtliche Schätzung zu überprüfen.

114 III 29 () from Aug. 31, 1988
Regeste: Art. 9 Abs. 2 VZG; Anwendbarkeit im Konkursverfahren. Im summarischen Konkursverfahren besteht kein Anspruch auf Vornahme einer zweiten Schätzung von Fahrnis gemäss Art. 9 Abs. 2 VZG.

122 III 338 () from Sept. 24, 1996
Regeste: Verwertung eines gepfändeten Grundstücks; Schätzung (Art. 140 Abs. 3 SchKG). Jeder Betroffene hat das Recht, die im Hinblick auf die Verwertung vorgenommene Schätzung in Frage zu stellen und (im Sinne von Art. 9 Abs. 2 VZG) eine neue Schätzung durch einen Sachverständigen zu verlangen; wie er sich seinerzeit zur Pfändungsschätzung (Art. 97 Abs. 1 SchKG) gestellt hatte, ist ohne Belang.

129 III 595 () from Aug. 28, 2003
Regeste: Art. 9 Abs. 2 und Art. 99 Abs. 2 VZG, Art. 17 SchKG; Neuschätzung des Grundstücks, Beschwerdelegitimation. Der Betreibungsschuldner ist legitimiert, gegen den Schätzungsentscheid der Aufsichtsbehörde Beschwerde zu erheben und eine tiefere Schätzung zu beantragen (E. 3).

131 III 136 () from Dec. 13, 2004
Regeste: Art. 16 SchKG, Art. 1 GebV SchKG, Art. 9 Abs. 2 und 99 Abs. 2 VZG; Neuschätzung des Grundstücks durch Sachverständige; Gebührenpflicht. Beim Entscheid der Aufsichtsbehörde über den massgeblichen Schätzwert des Grundstücks nach Neuschätzung durch Sachverständige (Art. 9 Abs. 2 VZG) handelt es sich um eine nicht besonders tarifierte Verrichtung, für die eine Gebühr nach Art. 1 Abs. 2 GebV SchKG zu erheben ist (E. 3).

133 III 537 (5A_8/2007) from May 24, 2007
Regeste: Art. 97 Abs. 1 und Art. 155 Abs. 1 SchKG; Art. 9 und 99 VZG; Schätzung des Pfandes. Unterschied zwischen Beschwerde gegen die Schätzung und Gesuch um neue Schätzung durch Sachverständige (E. 4).

134 III 42 (5A_375/2007) from Oct. 4, 2007
Regeste: Art. 9 und 99 VZG; Neuschätzung einer Liegenschaft. Frage der anwendbaren Methode, um den mutmasslichen Verkehrswert einer Liegenschaft zu schätzen (E. 3 und 4).

137 III 235 (5A_25/2011) from April 18, 2011
Regeste: Art. 29 Abs. 2, Art. 99 Abs. 2 VZG; Schätzung des zu versteigernden Grundstücks. Bekanntmachung der Schätzung und Voraussetzungen zur Bestreitung (E. 3).

 

This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.

Feedback
Loading