1 Die Kontrollschilder bestehen aus korrosionsbeständigem Metall; sie können mit einem rückstrahlenden Belag versehen sein. Das ASTRA kann andere geeignete Materialien zulassen und Minimalanforderungen für das rückstrahlende Material festlegen.312
2 Wappen, Buchstaben und Zahlen sind auf 1,5 mm erhaben gepresst. Die Wappen müssen der offiziellen Gestaltung entsprechen.313
3 Die Kontrollschilder weisen folgende Formate auf, wobei die Ecken mit einem Radius von 1 cm abgerundet sind:
- a.
- Das vordere Schild für Motorwagen sowie das Schild für Motoreinachser, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und Arbeitsanhänger haben eine Länge von 30 cm und eine Höhe von 8 cm.
- b.
- Das hintere Schild für Motorwagen sowie das Schild für Transportanhänger an Motorwagen haben entweder eine Länge von 30 cm und eine Höhe von 16 cm (Hochformat) oder eine Länge von 50 cm und eine Höhe von 11 cm (Langformat).
- c.
- Das Schild für Motorräder, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge sowie für ihre Anhänger hat eine Länge von 18 cm und eine Höhe von 14 cm.
- d.
- Das Schild für Kleinmotorräder und Leichtmotorfahrzeuge sowie für ihre Anhänger hat eine Länge von 10 cm und eine Höhe von 14 cm.314
4 Für Fahrzeuge von Haltern mit diplomatischen oder konsularischen Vorrechten und Immunitäten kann das ASTRA das Format der Schilder abweichend regeln.
5 Bei Militäranhängern entspricht das zweizeilige Schild dem Schildformat für Motorräder und das einzeilige Schild dem vorderen Motorwagenschild.315
312Fassung gemäss Ziff. I der V vom 15. April 1987, in Kraft seit 1. Mai 1987 (AS 1987 628).
313Fassung gemäss Ziff. I der V vom 15. April 1987, in Kraft seit 1. Mai 1987 (AS 1987 628).
314 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 30. Nov. 2012, in Kraft seit 1. Juli 2013 (AS 20127149).
315Fassung gemäss Anhang 1 Ziff. II 10 der V vom 19. Juni 1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge, in Kraft seit 1. Okt. 1995 (AS 1995 4425).