Verordnung 
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                                    Art. 32 Freiwillige Rückgabe des Führerausweises 177
                                
                            
                            
                            
                                
                                    
                                    
                                
                            
                             
                    Wird der Führerausweis der Behörde freiwillig zurückgegeben, so hat dies die Wirkung eines Entzuges. Die Behörde hat die Rückgabe schriftlich zu bestätigen. 177 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 28. April 2004, in Kraft seit 1. Jan. 2005 (AS 2004 2853). BGE
                        105 IB 118 () from 1. Juni 1979
                        
                             
                Regeste: Entzug des Führerausweises. Vorsichtspflicht des Fahrzeugführers vor Fussgängerstreifen. 1. Die Anordnung einer Administrativmassnahme nach Art. 16 Abs. 2 oder Abs. 3 lit. a SVG setzt voraus, dass derjenige, der Verkehrsregeln verletzt hat, vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Bei nicht grobem Verschulden darf kein obligatorischer Führerausweisentzug erfolgen, selbst wenn eine schwere (konkrete oder erhöhte abstrakte) Verkehrsgefährdung vorliegt. 2. Fall eines Autofahrers, der auf einem Fussgängerstreifen ein Kind angefahren hat. Grobes Verschulden mit Rücksicht auf das grobe Verschulden eines andern Autofahrers verneint, dessen ungewöhnliches Manöver irreführend wirken konnte und dessen Fahrzeug die Sicht zwischen Fussgängern und Fahrzeugen verdeckte. 
                        109 V 58 () from 4. Januar 1983
                        
                             
                Regeste: Art. 103 lit. a OG. Beschwerdelegitimation (schutzwürdiges Interesse). 
                        111 V 244 () from 26. August 1985
                        
                             
                Regeste: Art. 22 Abs. 1 und Art. 23 Abs. 1 AVIG, Art. 37 und 40a AVIV. - Ermessensspielraum der Verwaltung, wenn sie Art. 37 Abs. 3 AVIV anwendet (Erw. 2). - Die Ferienentschädigung ist Teil des massgebenden Lohnes (Erw. 3b). - Bemessung des Taggeldes in einem konkreten Fall (Erw. 3-5). 
                        120 IB 312 () from 3. November 1994
                        
                             
                Regeste: Art. 16 Abs. 3 lit. a, Art. 32 Abs. 1 SVG; schwere Gefährdung des Verkehrs, Nichtanpassen der Geschwindigkeit. Wer trotz starkem Regen auf der Autobahn mit einer Geschwindigkeit von ca. 120 km/h fährt und infolge Aquaplanings ins Schleudern gerät, gefährdet den Verkehr in schwerer Weise (E. 4c).  | 
                
