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Verordnung über den Wald (Waldverordnung, WaV)
Art. 2Bestockte Weiden
(Art. 2 Abs. 2 WaG)
Bestockte Weiden (Wytweiden) sind Flächen, auf denen Waldbestockungen und offene Weideplätze mosaikartig abwechseln und die sowohl der Vieh- als auch der Forstwirtschaft dienen.