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Verordnung
über die Wohneigentumsförderung
mit Mitteln der beruflichen Vorsorge
(WEFV)

vom 3. Oktober 1994 (Stand am 1. Oktober 2017)

Art. 21 Inkrafttreten

Die­se Ver­ord­nung tritt am 1. Ja­nu­ar 1995 in Kraft.