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Bundesgesetz
über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum
(Wohnraumförderungsgesetz, WFG)

vom 21. März 2003 (Stand am 1. Januar 2013)

Art. 3 Geltungsbereich

1 Das Ge­setz gilt für al­le Ar­ten von Wohn­raum, na­ment­lich für Miet- und Ei­gen­tums­woh­nun­gen und Ein­fa­mi­li­en­häu­ser.

2 Es gilt nicht für Zweit- und Fe­ri­en­woh­nun­gen.