Bundesgesetz
über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum
(Wohnraumförderungsgesetz, WFG)

vom 21. März 2003 (Stand am 1. Januar 2013)


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Art. 7 Erneuerung von bestehendem Wohnraum

Der Bun­des­rat legt die be­son­de­ren Be­din­gun­gen fest, un­ter de­nen Bun­des­hil­fe für die Er­neue­rung von be­ste­hen­dem Wohn­raum ge­währt wird.

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