Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition

vom 20. Juni 1997 (Stand am 1. September 2020)


Open article in different language:  FR  |  IT  |  EN
Art. 2 Geltungsbereich

1Die­ses Ge­setz gilt we­der für die Ar­mee noch für den Nach­rich­ten­dienst des Bun­des noch für die Zoll- und die Po­li­zei­be­hör­den. Es gilt mit Aus­nah­me der Ar­ti­kel 32abis, 32c und 32j auch nicht für die Mi­li­tär­ver­wal­tun­gen.2

2Für an­ti­ke Waf­fen gel­ten nur die Ar­ti­kel 27 und 28 so­wie die ent­spre­chen­den Straf­be­stim­mun­gen die­ses Ge­set­zes. Als an­ti­ke Waf­fen gel­ten vor 1870 her­ge­stell­te Feu­er­waf­fen so­wie vor 1900 her­ge­stell­te Hieb-, Stich- und an­de­re Waf­fen.

3Die Be­stim­mun­gen der eid­ge­nös­si­schen Jagd- und Mi­li­tär­ge­setz­ge­bung blei­ben vor­be­hal­ten.


1 Fas­sung ge­mä­ss Ziff. I des BG vom 22. Ju­ni 2007, in Kraft seit 12. Dez. 2008 (AS 2008 5499 5405 Art. 2 Bst. d; BBl 2006 2713).
2 Fas­sung ge­mä­ss Ziff. I des BG vom 23. Dez. 2011, in Kraft seit 1. Jan. 2013 (AS 2012 4551 6775; BBl 2011 4555).

BGE

107 IA 112 () from 11. September 1981
Regeste: Art. 4 BV; St. Gallisches Gesetz über das Gastwirtschaftsgewerbe und den Klein- und Mittelverkauf von alkoholhaltigen Getränken vom 26. Februar 1945 (Wirtschaftsgesetz). 1. Es ist nicht willkürlich, einen in der Rechtsform des Vereins geführten "Club-Betrieb", in welchem die Besucher praktisch die Annehmlichkeiten eines bewilligten Nachtlokals geniessen, dem St. Gallischen Wirtschaftsgesetz zu unterstellen. 2. Die extensive Auslegung des Begriffes "beherbergen" oder ein entprechender Analogieschluss dient in solchen Fällen der Aufrechterhaltung und richtigen Weiterbildung der Rechtsordnung und verletzt deshalb das verfassungsmässige Legalitätsprinzip nicht.

128 IV 49 () from 29. November 2001
Regeste: Art. 125 Abs. 2 StGB, Art. 26 Abs. 1 WG; fahrlässige schwere Körperverletzung durch unsorgfältige Aufbewahrung eines Luftgewehrs. Die Eltern eines im gleichen Haushalt lebenden minderjährigen Kindes haften für die von ihm einem anderen Kind zugefügte Schussverletzung, wenn sie das hiezu verwendete Luftgewehr samt Munition unsorgfältig aufbewahrt haben. Die für die Auslegung der Aufbewahrungspflicht gemäss Waffengesetz wichtigen Gesichtspunkte lassen sich auf die bei der Aufbewahrung von Luftgewehren zu beachtende Sorgfalt übertragen (E. 2d).

143 IV 347 (6B_1319/2016) from 22. Juni 2017
Regeste: Art. 4 Abs. 1 lit. a, 8 Abs. 1, 10 Abs. 1 und 33 Abs. 1 lit. a Waffengesetz; Erwerb von Trainingswaffen mit Farbmarkier-Projektilen (FX-Markierer) ohne Waffenerwerbsschein. Der Begriff des Erwerbs umfasst jede Form der rechtlichen oder tatsächlichen Übertragung von Waffen, unabhängig davon, ob diese nur zu einem vorübergehenden Zweck erfolgt. Die Leihe von Waffen und anschliessende Weitergabe derselben an einen Dritten zu dessen Gebrauch erfüllt den Tatbestand des Erwerbs (E. 3). FX-Markierer sind Feuerwaffen im Sinne von Art. 4 Abs. 1 lit. a WG (E. 4).

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden