Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition

vom 20. Juni 1997 (Stand am 1. September 2020)


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Art. 38 Vollzug durch die Kantone

1Die Kan­to­ne voll­zie­hen die­ses Ge­setz, so­weit es nicht den Bund als zu­stän­dig er­klärt.

2Sie er­las­sen die Be­stim­mun­gen für den kan­to­na­len Voll­zug und tei­len sie den Bun­des­be­hör­den mit.

BGE

90 I 159 () from 18. März 1964
Regeste: Art. 4 BV. Rechtsgleichheit, Allgemeinheit der Steuer. Es verstösst gegen die Rechtsgleichheit, die Billetsteuer nur auf dem Minigolfspiel und nicht auch auf dem Kegelschub zu erheben (Erw. 2). Der Umstand, dass das Gesetz in anderen Fällen nicht, oder nicht richtig, angewendet worden ist, gibt dem Einzelnen grundsätzlich keinen Anspruch darauf, ebenfalls abweichend vom Gesetz behandelt zu werden (Erw. 3).

107 IA 112 () from 11. September 1981
Regeste: Art. 4 BV; St. Gallisches Gesetz über das Gastwirtschaftsgewerbe und den Klein- und Mittelverkauf von alkoholhaltigen Getränken vom 26. Februar 1945 (Wirtschaftsgesetz). 1. Es ist nicht willkürlich, einen in der Rechtsform des Vereins geführten "Club-Betrieb", in welchem die Besucher praktisch die Annehmlichkeiten eines bewilligten Nachtlokals geniessen, dem St. Gallischen Wirtschaftsgesetz zu unterstellen. 2. Die extensive Auslegung des Begriffes "beherbergen" oder ein entprechender Analogieschluss dient in solchen Fällen der Aufrechterhaltung und richtigen Weiterbildung der Rechtsordnung und verletzt deshalb das verfassungsmässige Legalitätsprinzip nicht.

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