Federal Act
on Weapons, Weapon Accessories and Ammunition
(Weapons Act, WA)


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Art.26 Storage

1 Weapons, es­sen­tial weapon com­pon­ents, am­muni­tion and am­muni­tion com­pon­ents must be kept in a safe place and pro­tec­ted from ac­cess by un­au­thor­ised third per­sons.

2 The loss of a weapon must be re­por­ted to the po­lice im­me­di­ately.

BGE

128 IV 49 () from 29. November 2001
Regeste: Art. 125 Abs. 2 StGB, Art. 26 Abs. 1 WG; fahrlässige schwere Körperverletzung durch unsorgfältige Aufbewahrung eines Luftgewehrs. Die Eltern eines im gleichen Haushalt lebenden minderjährigen Kindes haften für die von ihm einem anderen Kind zugefügte Schussverletzung, wenn sie das hiezu verwendete Luftgewehr samt Munition unsorgfältig aufbewahrt haben. Die für die Auslegung der Aufbewahrungspflicht gemäss Waffengesetz wichtigen Gesichtspunkte lassen sich auf die bei der Aufbewahrung von Luftgewehren zu beachtende Sorgfalt übertragen (E. 2d).

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