Bundesgesetz
über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte
(Wasserrechtsgesetz, WRG)1

vom 22. Dezember 1916 (Stand am 1. Januar 2023)

1Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 13. Dez. 1996, in Kraft seit 1. Mai 1997 (AS 1997 991; BBl 1995 IV 991).


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Art. 65123

Die Kon­zes­si­on kann durch die Ver­lei­hungs­be­hör­de als ver­wirkt er­klärt wer­den:

a.
wenn der Kon­zes­sio­när die ihm durch die Kon­zes­si­on auf­er­leg­ten Fris­ten, na­ment­lich für den Fi­nanz­aus­weis, den Bau und die Er­öff­nung des Be­trie­bes, ver­säumt, es sei denn, dass nach den Um­stän­den ei­ne Ver­län­ge­rung bil­li­ger­wei­se nicht ver­wei­gert wer­den könn­te;
b.
wenn der Kon­zes­sio­när den Be­trieb zwei Jah­re un­ter­bricht und ihn bin­nen an­ge­mes­se­ner Frist nicht wie­der auf­nimmt;
c.
wenn der Kon­zes­sio­när wich­ti­ge Pflich­ten trotz Mah­nung gröb­lich ver­letzt.

123Fas­sung ge­mä­ss Ziff. I des BG vom 13. Dez. 1996, in Kraft seit 1. Mai 1997 (AS 1997 991; BBl 1995 IV 991).

BGE

128 II 112 () from 17. Januar 2002
Regeste: Art. 76 Abs. 4 BV; Art. 49 Abs. 1 und 2 WRG; Gesetzmässigkeit der besonderen Wasserkraftsteuer des Kantons Wallis; allfällige wohlerworbene Rechte des Konzessionärs Obwohl die der besonderen Steuer zu Grunde liegende Bestimmung des kantonalen Rechts weder das Objekt der Besteuerung noch die Bemessungsgrundlage dieser Steuer unmittelbar festlegt, genügt sie als gesetzliche Grundlage. Die entsprechenden Parameter lassen sich leicht aus anderen Bestimmungen des kantonalen Gesetzes ableiten, deren systematische, historische und teleologische Auslegung in diesem Punkt übereinstimmt (E. 5 und 6). Zur Bestimmung des Satzes der besonderen Steuer darf das kantonale Gesetz zulässigerweise auf den bundesrechtlich vorgesehenen Maximalsatz verweisen (E. 7-9). Rechtsnatur der besonderen Wasserkraftsteuer im Verhältnis zum Wasserzins; Tragweite allfälliger wohlerworbener Rechte des Konzessionärs (abgeleitet aus dem Grundsatz von Treu und Glauben und aus der Eigentumsgarantie) im Falle einer Erhöhung der besonderen Steuer (E. 10).

147 II 164 (1C_356/2019) from 4. November 2020
Regeste: a Art. 8 und 8b RPG; Art. 10 und 12 EnG; Art. 6 NHG; Art. 29 NHV; Art. 54 lit. h WRG; Ausbau des Grimselstausees; Kantonaler Richtplan, Erweiterung erneuerbarer Stromproduktion, Beeinträchtigung eines neuen potenziellen Schutzgebiets, Realisierungszeitpunkt.

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