Bundesgesetz
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Art. 12 Öffentliche Zeichen der Schweiz und öffentliche Zeichen des Auslandes
Der Gebrauch von Wappen, Fahnen und andern Hoheitszeichen der Schweiz, die nach diesem Gesetz gebraucht werden dürfen, darf nicht aus dem Grund untersagt werden, dass das Zeichen mit einem öffentlichen Zeichen eines ausländischen Staates verwechselt werden kann. |