Bundesgesetz
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Art. 2 Schweizerwappen
1 Das Wappen der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Schweizerwappen) ist ein Schweizerkreuz in einem Dreieckschild. 2 Für Form, Farbe und Grössenverhältnisse ist das in Anhang 1 abgebildete Muster massgebend. BGE
139 III 424 (4A_128/2013) from 30. September 2013
Regeste: Art. 11 Abs. 1 und 2 sowie Art. 12 Abs. 1 MSchG; rechtserhaltender Gebrauch der Marke. Beurteilung des erforderlichen Gebrauchs einer Wort-/Bildmarke in einer von der Eintragung nicht wesentlich abweichenden Form (E. 2.1-2.3). Erfordernis des Gebrauchs der Marke im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren (E. 2.4). |