Verordnung
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Art. 24 Besondere Bestimmungen für den Transport von Kindern und Frauen
1 Kinder dürfen nur in einer Weise transportiert werden, die ihrem Alter, ihren Bedürfnissen und den gesamten Umständen angemessen ist. 2 Frauen sind nach Möglichkeit von einer Frau zu begleiten. Werden Fahrzeuge mit Transportzellen verwendet, so dürfen Frauen nicht zusammen mit Männern in der gleichen Zelle transportiert werden. Vorbehalten bleibt der gemeinsame Transport von Familienmitgliedern. |