Verordnung
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Art. 29a Piketteinsatz
1 Als Piketteinsatz gilt der Einsatz eines Pikettelementes des ZIVI. 2 Das ZIVI kann Pikettelemente bilden, wenn ein Bedarf nach Zivildiensteinsätzen mit kurzer Reaktionszeit und hoher Einsatzbereitschaft besteht. 3 Es berücksichtigt dafür zivildienstpflichtige Personen, die bereit und in der Lage sind, sehr kurzfristige Aufgebote zu befolgen, und bildet sie für diese Einsätze aus. |