Verordnung
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Art. 86b Kennzeichnung von Einsatzbetrieben und Gruppeneinsätzen
(Art. 15a ZDG) 1 Das ZIVI kann Institutionen, welche ihre Anerkennung als Einsatzbetrieb sichtbar machen wollen, unterstützen, indem es diesen geeignete Schriftträger zur Verfügung stellt. 2 Das ZIVI sorgt dafür, dass Gruppeneinsätze als Zivildiensteinsätze gekennzeichnet werden können. |