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Art. 125 Widerhandlungen in Geschäftsbetrieben
Fällt eine Busse von höchstens 100 000 Franken in Betracht und würde die Ermittlung der nach Artikel 6 VStrR97 strafbaren Personen Untersuchungsmassnahmen bedingen, die im Hinblick auf die verwirkte Strafe unverhältnismässig wären, so kann die Behörde von einer Verfolgung dieser Personen absehen und an ihrer Stelle den Geschäftsbetrieb (Art.7 VStrR) zur Bezahlung der Busse verurteilen. BGE
106 IB 218 () from 21. Juli 1980
Regeste: Nachforderung von Zollabgaben. - Irrtum der Zollverwaltung bei der Zollabfertigung im Sinne von Art. 126 ZG; Tragweite dieses Begriffs (E. 2b). - Leistungspflicht gemäss Art. 12 Abs. 1 und 2 VStrR; das Verschulden bildet nicht Voraussetzung dafür (E. 2c). - Verjährung der auf Art. 12 VStrR gestützten Forderungen (E. 2d).
109 IB 190 () from 18. November 1983
Regeste: Art. 125 Abs. 2 ZG. Gemäss Art. 125 Abs. 2 ZG ist Voraussetzung der Rückforderung einer bezahlten Zollabgabe allein die Tatsache, dass die Abgabe ganz oder teilweise nicht geschuldet ist. Unter dieser Voraussetzung kann der zuviel bezahlte Betrag innert 60 Tagen seit der Zollabfertigung auf dem Beschwerdeweg zurückverlangt werden, sofern der Nachweis erbracht wird, dass die eingeführte Ware der streitigen Abgabe nicht unterliegt. |