Swiss Civil CodeEnglish is not an official language of the Swiss Confederation. This translation is provided for information purposes only and has no legal force. |
Art. 577
VI. Disclaimer of a legacy Where a legatee disclaims a legacy, it becomes void in favour of the obligor, unless other intentions on the part of the testator are evident from his or her disposition. BGE
115 II 323 () from 9. November 1989
Regeste: Testamentsauslegung. Vermächtnis oder Teilungsregel (Art. 608 Abs. 3 und Art. 522 Abs. 2 ZGB). Teilungsvertrag (Art. 634 ZGB). 1. Auslegung einer Testamentsbestimmung, welche Liegenschaften den Erben zuweist. Aus dem übrigen Testamentsinhalt ergibt sich, dass es sich um Vorausvermächtnisse und nicht um eine Teilungsregel handelt (E. 1). 2. Die von der Willensvollstreckerin verfasste und von den Erben unterzeichnete Erklärung, eine Testamentsbestimmung sei bloss als Teilungsregel zu verstehen, stellt noch keinen Erbteilungsvertrag dar. Aufgrund der konkreten Umstände kann sie weder als Verzicht auf das Vermächtnis noch als dessen Ausschlagung angesehen werden und ist deshalb nicht bindend (E. 2). |