Swiss Civil Code

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Art. 647

2. Use and ad­min­is­tra­tion rules

 

1The co-own­ers may agree rules on use and ad­min­is­tra­tion that de­vi­ate from the stat­utory pro­vi­sions and provide therein that the rules may be amended with the con­sent of the ma­jor­ity of all co-own­ers.2

1bisAny amend­ment to the pro­vi­sions of the use and ad­min­is­tra­tion rules on the al­loc­a­tion of ex­clus­ive rights of use also re­quires the con­sent of the co-own­ers who are dir­ectly af­fected.3

2Such rules can­not an­nul or re­strict the rights of each co-own­er:

1.
to re­quest such meas­ures as are ne­ces­sary to pre­serve the ob­ject’s value and ser­vice­ab­il­ity and, where re­quired, to have these ordered by a court;
2.
to take, on his or her own ini­ti­at­ive and at the ex­pense of all co-own­ers, such meas­ures as are ur­gently needed to safe­guard the ob­ject against im­min­ent or in­cre­ment­al dam­age.

1 Amended by No I of the FA of 19 Dec. 1963, in force since 1 Jan. 1965 (AS 1964 993; BBl 1962 II 1461).
2 Amended by No I 1 of the FA of 11 Dec. 2009 (Re­gister Mort­gage Cer­ti­fic­ates and oth­er amend­ments to Prop­erty Law), in force since 1 Jan. 2012 (AS 2011 4637; BBl 2007 5283).
3 In­ser­ted by No I 1 of the FA of 11 Dec. 2009 (Re­gister Mort­gage Cer­ti­fic­ates and oth­er amend­ments to Prop­erty Law), in force since 1 Jan. 2012 (AS 2011 4637; BBl 2007 5283).

BGE

95 II 397 () from 6. Juni 1969
Regeste: Verletzung des Eigentums. Abwehr ungerechtfertigter Einwirkungen. 1. Art. 641 Abs. 2 ZGB. Unmittelbare, einer Besitzesstörung im Sinne des Art. 928 ZGB gleichkommende Einwirkung auf ein Weggrundstück durch Flugverkehr (Erw. 2 a). 2. Art. 646 und 648 ZGB. Jeder Miteigentümer des von der Störung betroffenen Grundstückes kann die Eigentumsfreiheitsklage erheben, selbst wenn die andern Miteigentümer mit der Störung einverstanden sind (Erw. 2 b). Im Miteigentum der Nachbarn stehende Weggrundstücke. Grösse der Anteile (Erw. 2 Anfang). 3. Der Einbezug zweier Weggrundstücke, die bisher rein landwirtschaftlichen Zwecken dienten, in einen Flugplatzbetrieb bedeutet eine Änderung ihrer Zweckbestimmung. Hiezu bedarf es bei einem im Miteigentum stehenden Grundstück - sofern nicht einstimmig eine andere Ordnung vereinbart ist - nach Art. 648 Abs. 2 ZGB der Zustimmung aller Miteigentümer (Erw. 2 c). 4. Klage auf Verbot des Überrollens zweier Weggrundstücke und des Überfliegens dieser Wege in so geringer Höhe, dass Menschen und Sachen gefährdet werden (Erw. 4 a). Interesse des Klägers an diesem Verbot (Erw. 4 b). Die Mindestflughöhe braucht nicht im Urteil festgelegt zu werden. Aufgaben des Eidgenössischen Luftamtes (Art. 44 Abs. 3 Luftfahrtgesetz und Art. 47, 63 und 81 der dazugehörigen VV) (Erw. 4 c).

104 II 163 () from 16. Mai 1978
Regeste: Art. 647 Abs. 2 Ziff. 1 ZGB; 44 bis Art. 46 OG. Das beim Richter erhobene Gesuch eines Miteigentümers um Anordnung der für die Erhaltung des Wertes und der Gebrauchsfähigkeit der Sache notwendigen Verwaltungshandlungen leitet nicht eine Zivilrechtsstreitigkeit ein, so dass gegen den Entscheid der letzten kantonalen Instanz die Berufung an das Bundesgericht nicht zulässig ist (Erw. 3).

109 II 423 () from 25. Oktober 1983
Regeste: Partei- und Prozessfähigkeit der Stockwerkeigentümergemeinschaft bei Gewährleistungsansprüchen (Art. 712l ZGB). Die Gemeinschaft der Stockwerkeigentümer kann bei Gebaüdeschäden, deren Behebung in ihre Verwaltungstätigkeit fällt, Gewährleistungsansprüche des Bauherrn oder der Stockwerkeigentümer zessionsweise erwerben und einklagen (E. 1).

111 II 26 () from 31. Januar 1985
Regeste: Miteigentum an einer Dienstbarkeitseinrichtung. Grösse der Quoten; Kostentragung. 1. Haben die Miteigentümer einer gemeinsamen Dienstbarkeitseinrichtung keine anderslautende Vereinbarung getroffen, ist, auch bei unterschiedlichen Nutzungsbedürfnissen, von der gesetzlichen Vermutung des Art. 646 Abs. 2 ZGB auszugehen (E. 5). 2. Auch wenn die Miteigentümer zugleich als Dienstbarkeitsberechtigte und -belastete in Erscheinung treten, sind Kosten und Lasten der Anlage im Verhältnis der Eigentumsanteile zu tragen (Art. 649 Abs. 1 ZGB). Die Art. 684 und 741 ZGB sind nicht anwendbar (E. 6). Art. 647 Abs. 2 Ziff. 2 ZGB. Die vorsorgliche Sanierung einer Leitung und vorsorgliche Beweisaufnahmen können sofort zu treffende Massnahmen im Sinne dieser Bestimmung sein (E. 6).

114 II 239 () from 11. Oktober 1988
Regeste: Partei- und Prozessfähigkeit sowie Aktivlegitimation der Stockwerkeigentümergemeinschaft im Prozess über Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln an gemeinschaftlichen Bauteilen (Art. 712l Abs. 2 ZGB). Stellungnahme zur Kritik an BGE 111 II 458 Nr. 88 und Bestätigung dieser Rechtsprechung.

119 II 404 () from 8. Oktober 1993
Regeste: Stockwerkeigentum. Haftung der einzelnen Stockwerkeigentümer neben der Gemeinschaft der Stockwerkeigentümer (Art. 647 ff. ZGB, 649 ZGB, 712a ff. ZGB). 1. Begriff der Verwaltungskosten und der "anderen Lasten" gemäss Art. 649 Abs. 1 ZGB. Art. 649 Abs. 2 ZGB ist auf das Stockwerkeigentum als besonders ausgestaltetes Miteigentum anwendbar. Die Anfechtung eines Beschlusses der Mehrheit der Stockwerkeigentümer, mit welchem diese Prozesskosten der in einem Verfahren unterlegenen Stockwerkeigentümergemeinschaft übernommen und auf sämtliche, d.h. auch auf die obsiegenden Stockwerkeigentümer verteilt hat, gehört nicht zu den Verwaltungsbefugnissen im Sinne von Art. 647 ff. ZGB (E. 4). 2. Aktiv- und Passivlegitimation im Verfahren betreffend Anfechtung von Beschlüssen der Stockwerkeigentümerversammlung (E. 5). 3. Es gibt keine unmittelbare, neben der Gemeinschaft bestehende Haftung der einzelnen Stockwerkeigentümer. Damit entfällt auch die Möglichkeit, diese unmittelbar und anteilsmässig für Verpflichtungen zu belangen, für welche die Gemeinschaft handlungs-, prozess-, betreibungs- und vermögensfähig ist (E. 6). 4. Anwendungsbereich von Art. 649 Abs. 2 ZGB im Stockwerkeigentum (E. 7).

120 II 11 () from 26. Januar 1994
Regeste: Zivilrechtsstreitigkeit; Stockwerkeigentum; Streit um die Art, den Umfang, die Modalitäten und den zeitlichen Ablauf der als notwendig bezeichneten baulichen Massnahmen (Art. 44 und 46 OG; Art. 712g, Art. 647 Abs. 2 Ziff. 1, Art. 647c ZGB). Stehen einzig Art, Umfang, Modalitäten und zeitlicher Ablauf der als notwendig bezeichneten baulichen Massnahmen gemäss Art. 647c ZGB sowie die Bestellung eines Architekten als Kontrolleur im Streit, so liegt keine Zivilrechtsstreitigkeit im Sinne der Art. 44 und 46 OG vor (E. 2).

135 III 212 (4A_394/2008) from 15. Januar 2009
Regeste: a Art. 91 lit. a BGG; Teilentscheid; unabhängige Beurteilungsmöglichkeit objektiv gehäufter Rechtsbegehren. Voraussetzungen der Unabhängigkeit i.S. von Art. 91 lit. a BGG (E. 1.2.2), insbesondere bei selbständig eröffneter Abweisung eines Hauptbegehrens (E. 1.2.3).

141 III 357 (5A_407/2015) from 27. August 2015
Regeste: Art. 647c-647e i.V.m. Art. 712g Abs. 1 ZGB; bauliche Massnahmen an gemeinschaftlichen Teilen im Partikularinteresse einzelner Stockwerkeigentümer. Liegt eine bauliche Massnahme an einem gemeinschaftlichen Teil im ausschliesslichen Interesse eines oder weniger Stockwerkeigentümer, ist sie aus der Optik der Gemeinschaft als luxuriös anzusehen (E. 3).

142 III 220 (4A_492/2015) from 25. Februar 2016
Regeste: Art. 649a Abs. 1 ZGB; Art. 354, Art. 358 und Art. 393 lit. b ZPO; Schiedsklausel in einer Nutzungs- und Verwaltungsordnung einer Miteigentümergemeinschaft; Zuständigkeitsrüge. Grundsätze der Zuständigkeitsrüge nach Art. 393 lit. b ZPO (E. 3.1); Umfang der gesetzlichen Sukzession nach Art. 649a Abs. 1 ZGB mit Blick auf Schiedsklauseln (E. 3.4.1); Gültigkeit statutarischer Schiedsklauseln (E. 3.4.2 und 3.4.3) und Anwendung im konkreten Fall (E. 3.4.4); objektive Schiedsfähigkeit (E. 3.5).

 

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