Artikel, Notizen und Markierungen werden geladen... Bitte um etwas Geduld.
Schweizerisches Zivilgesetzbuch
vom 10. Dezember 1907 (Stand am 1. Juli 2022)
Art. 62
III. Vereine ohne Persönlichkeit
Vereine, denen die Persönlichkeit nicht zukommt, oder die sie noch nicht erlangt haben, sind den einfachen Gesellschaften gleichgestellt.