Swiss Civil Code

of 10 December 1907 (Status as of 1 July 2022)


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Art. 128

2. Ad­just­ment for in­fla­tion

 

The court may dir­ect that the main­ten­ance con­tri­bu­tion will auto­mat­ic­ally in­crease or de­crease de­pend­ing on spe­cified changes in the cost of liv­ing.

BGE

84 II 497 () from 6. November 1958
Regeste: Ungültigerklärung der Ehe; örtliche Zuständigkeit. Für die Klage, mit der ein Ehegatte die Ungültigerklärung der Ehe verlangt, ist der Richter am Wohnsitz dieses Ehegatten zuständig, selbst wenn anderwärts bereits eine Klage des andern Ehegatten auf Scheidung oder Trennung der Ehe hängig ist; in einem solchen Falle besteht (anders als wenn beide Ehegatten die Scheidung oder Trennung verlangen) kein Gerichtsstand des Sachzusammenhangs (Art. 136, 144 ZGB).

 

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