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Art. 594
II. At the request of the deceased’s creditors 1 Where the deceased’s creditors have good cause to fear that their claims will not be met and such claims are not satisfied or secured at their request, within three months of the death of the deceased or the reading of the will they may demand the official liquidation of the estate. 2 Subject to the same conditions, legatees may request provisional measures by way of security. BGE
109 II 400 () from 22. Dezember 1983
Regeste: Sicherstellung der Miterben durch einen nutzniessungsberechtigten Erben (Art. 464, 760 ff. ZGB). 1. Der Entscheid der letzten kantonalen Instanz, durch den ein nutzniessungsberechtigter Erbe zur Sicherstellung der Miterben verpflichtet wird, ist grundsätzlich mit Berufung anfechtbar (E. 1). 2. Das Sicherstellungsbegehren kann durch einen einzigen Erben eingereicht werden, doch müssen sich die Miterben dazu äussern können; soweit diese weder dem Begehren beitreten noch sich von vornherein einem darüber ergehenden Urteil unterziehen wollen, sind sie auf der Seite des Beklagten in den Prozess einzubeziehen (E. 2).
140 V 50 (9C_522/2013) from 28. Januar 2014
Regeste: Art. 20a Abs. 1 lit. a BVG; Hinterlassenenleistungen für in erheblichem Masse unterstützte Personen. Für die Qualifikation der Unterstützung als erheblich ist in zeitlicher Hinsicht in der Regel eine Dauer von mindestens zwei Jahren vorausgesetzt (E. 3.4). |