Swiss Civil Code

of 10 December 1907 (Status as of 1 July 2022)


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Art. 771

d. Mines

 

The pro­vi­sions gov­ern­ing the usu­fruct of wood­land ap­ply mu­tatis mutandis to the usu­fruct of ob­jects, such as mines, whose use in­volves the ex­trac­tion of sub­stances from the earth.

BGE

92 I 486 () from 22. September 1966
Regeste: Wehrsteuer: Die Vergütungen, die der nicht zur Führung kaufmännischer Bücher verpflichtete Grundeigentümer von einer Unternehmung als Gegenleistung für die Ausbeutung der in seinem Boden liegenden Kies- und Sandschicht erhält, sind bei seiner Veranlagung zur Einkommenssteuer nicht zu berücksichtigen, wenn die Schicht in kurzer Zeit vollständig abgetragen wird.

98 IB 133 () from 28. Januar 1972
Regeste: Wehrsteuer: Unter welchen Voraussetzungen sind Vergütungen, die der nicht zur Führung kaufmännischer Bücher verpflichtete Grundeigentümer von einer Unternehmung als Entgelt für die Ausbeutung von Kiesvorkommen erhält, steuerfrei?

 

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