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Art. 790
3. Verjährung 1 Die Grundlast ist keiner Verjährung unterworfen. 2 Die einzelne Leistung unterliegt der Verjährung von dem Zeitpunkte an, da sie zur persönlichen Schuld des Pflichtigen wird. BGE
129 III 646 () from 16. Oktober 2003
Regeste: Ungerechtfertigte Bereicherung. Klage des Registervaters gegen den Erzeuger für geleisteten Kindesunterhalt. Wird das rechtliche Kindesverhältnis zum Registervater durch Anfechtungsklage beseitigt, entfällt dessen Unterhaltsverpflichtung rückwirkend auf den Zeitpunkt ihrer Entstehung, während gleicherweise das rechtliche Kindesverhältnis zum anerkennenden leiblichen Vater rückwirkend auf den Zeitpunkt der Geburt entsteht. Als Folge hat der Registervater gegen den leiblichen einen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung (Ersparnisbereicherung). |