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Art. 101
C. Trauung I. Ort 1 Die Trauung findet im Trauungslokal des Zivilstandskreises statt, den die Verlobten gewählt haben. 2 Ist das Vorbereitungsverfahren in einem andern Zivilstandskreis durchgeführt worden, so müssen die Verlobten eine Trauungsermächtigung vorlegen. 3 Weisen die Verlobten nach, dass es für sie offensichtlich unzumutbar ist, sich in das Trauungslokal zu begeben, so kann die Trauung an einem andern Ort stattfinden. |