Schweizerisches Zivilgesetzbuch

vom 10. Dezember 1907 (Stand am 1. September 2023)


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Art. 65

2. Zu­stän­dig­keit

 

1 Die Ver­eins­ver­samm­lung be­schliesst über die Auf­nah­me und den Aus­schluss von Mit­glie­dern, wählt den Vor­stand und ent­schei­det in al­len An­ge­le­gen­hei­ten, die nicht an­dern Or­ga­nen des Ver­eins über­tra­gen sind.

2 Sie hat die Auf­sicht über die Tä­tig­keit der Or­ga­ne und kann sie je­der­zeit ab­be­ru­fen, un­be­scha­det der An­sprü­che, die den Ab­be­ru­fe­nen aus be­ste­hen­den Ver­trä­gen zu­ste­hen.

3 Das Recht der Ab­be­ru­fung be­steht, wenn ein wich­ti­ger Grund sie recht­fer­tigt, von Ge­set­zes we­gen.

BGE

105 IA 23 () from 5. Februar 1979
Regeste: Art. 59 BV. Die Klage auf Ausschluss aus der Stockwerkeigentümergemeinschaft gemäss Art. 649b ZGB ist keine persönliche Ansprache im Sinne von Art. 59 BV.

132 III 503 () from 8. Juni 2006
Regeste: Art. 66 Abs. 2 und Art. 75 ZGB; vereinsrechtliche Anfechtungsklage gegen Beschlüsse von Delegierten- und Generalversammlung; Beschlussfassung im Zirkularverfahren. Interessenlage im Anfechtungsprozess (E. 3.1). Mit rechtzeitiger Klage gegen den Beschluss der Generalversammlung kann der vorangegangene Beschluss der Delegiertenversammlung mitangefochten werden (E. 3.2). Verwirkung des Anfechtungsrechts verneint (E. 3.3). Schriftliche Mehrheitsentscheidungen einer Delegiertenversammlung ohne statutarische Grundlage sind unzulässig (E. 4). Die Verletzung der Verfahrensregel macht sowohl den Beschluss der Delegiertenversammlung als auch den darauf gestützten Beschluss der Generalversammlung ungültig (E. 5).

141 III 376 (5A_274/2015) from 25. August 2015
Regeste: Art. 276 Abs. 1 und 2 ZPO i.V.m. Art. 179 Abs. 1 ZGB, Abänderung vorsorglicher Massnahmen im Scheidungsverfahren, Rechtskraft von Entscheiden über vorsorgliche Massnahmen; Art. 65 und 241 Abs. 2 ZPO, Anwendbarkeit auf vorsorgliche Massnahmen. Rechtskraft von Entscheiden über vorsorgliche Massnahmen im Scheidungsverfahren. Rückzug und Neueinreichung eines Gesuchs um Abänderung vorsorglicher Massnahmen; Rechtsfolgen des Rückzugs im Lichte von Art. 65 und 241 Abs. 2 ZPO (E. 3.3 und 3.4).

 

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