Swiss Civil Code


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Art. 436

IV. Pre-dis­charge in­ter­view

 

1 If there is a risk that the med­ic­al con­di­tion will re­cur, the at­tend­ing doc­tor shall at­tempt to agree with the cli­ent be­fore dis­charge on prin­ciples for treat­ment in the event that the pa­tient is com­mit­ted to the in­sti­tu­tion again.

2 The pre-dis­charge in­ter­view must be doc­u­mented.

BGE

81 II 259 () from 22. September 1955
Regeste: Vormundschaft gemäss Art. 369 ZGB wegen Psychopathie (angeborene Charakteranomalie): Ersetzung derselben durch eine Beiratschaft (Art. 395 Abs. 1 und 2) gestützt auf psychiatrische Feststellung, dass die Anomalie zwar nicht weggefallen, wohl aber soweit zurückgegangen ist, dass sie die Entmündigung nicht mehr rechtfertigt, jedoch eine Beiratschaft angezeigt ist. Gegenstand des Sachverständigengutachtens gemäss Art. 436 ZGB. Stellung des Richters dazu. Verhältnis von Vormundschaft zu Beiratschaft.

103 II 81 () from 12. Mai 1977
Regeste: Beiratschaft (Art. 395 ZGB) Die Beiratschaft kann auch persönliche Fürsorge umfassen, doch darf die körperliche und psychische Gesundheit nicht alleiniges Schutzobjekt sein.

117 II 379 () from 12. September 1991
Regeste: Aufhebung der Vormundschaft, Anhörung (Art. 434 ff., Art. 374 ZGB). Im Verfahren der Aufhebung der Vormundschaft ist der Entmündigte von Bundesrechts wegen anzuhören.

 

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