Schweizerisches Zivilgesetzbuch


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Art. 292367

III. Si­cher­stel­lung

 

Ver­nach­läs­si­gen die El­tern be­harr­lich die Er­fül­lung ih­rer Un­ter­halts­pflicht, oder ist an­zu­neh­men, dass sie An­stal­ten zur Flucht tref­fen oder ihr Ver­mö­gen ver­schleu­dern oder bei­sei­te schaf­fen, so kann das Ge­richt sie ver­pflich­ten, für die künf­ti­gen Un­ter­halts­bei­trä­ge an­ge­mes­se­ne Si­cher­heit zu leis­ten.

367Fas­sung ge­mä­ss Ziff. I 1 des BG vom 25. Ju­ni 1976, in Kraft seit 1. Jan. 1978 (AS 1977 237; BBl 1974 II 1).

BGE

119 II 12 () from 8. Februar 1993
Regeste: Art. 152 ZGB und Art. 43 Abs. 2 OR. Sicherstellung einer der geschiedenen Ehefrau gestützt auf Art. 152 ZGB zugesprochenen Rente. Die Rente gemäss Art. 152 ZGB ist nicht schadenersatzrechtlicher Natur wie jene nach Art. 151 Abs. 1 ZGB, sondern als nacheheliche Solidaritätsverpflichtung über die Auflösung der Ehe hinaus geschuldet, weil die Beistandspflicht des leistungsfähigen Ehegatten aus Billigkeit und aus sozialen Gründen fortbesteht. Art. 43 Abs. 2 OR, welcher die Sicherheitsleistung für Schadenersatz in Gestalt einer Rente vorsieht, kann deshalb auf Bedürftigkeitsrenten keine entsprechende Anwendung (Art. 7 ZGB) finden (E. 2c/bb).

138 III 145 (5A_404/2011) from 26. Januar 2012
Regeste: Art. 111 SchKG, Art. 289 Abs. 2 ZGB; privilegierte Anschlusspfändung, Übergang des Privilegs auf das Gemeinwesen. Das Gemeinwesen ist nach Art. 289 Abs. 2 ZGB berechtigt, den privilegierten Anschluss an die Pfändung zu verlangen (E. 3).

143 III 177 (5A_399/2016, 5A_400/2016) from 6. März 2017
Regeste: Art. 286 Abs. 2, Art. 289 Abs. 2 und Art. 293 Abs. 2 ZGB; Bevorschussung von Kindesunterhaltsbeiträgen durch das Gemeinwesen nach kantonalem öffentlichem Recht; Legalzession; Passivlegitimation im Abänderungsprozess. Will der Pflichtige seine Unterhaltsschuld herabsetzen oder aufheben lassen, so hat er das Kind (resp. dessen Vertreter) und das bevorschussende Gemeinwesen zugleich ins Recht zu fassen (E. 6).

 

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