Schweizerisches Zivilgesetzbuch


Open article in different language:  FR  |  IT  |  EN
Art. 382

A. Be­treu­ungs­ver­trag

 

1 Wird ei­ne ur­teil­s­un­fä­hi­ge Per­son für län­ge­re Dau­er in ei­ner Wohn- oder Pfle­ge­ein­rich­tung be­treut, so muss schrift­lich in ei­nem Be­treu­ungs­ver­trag fest­ge­legt wer­den, wel­che Leis­tun­gen die Ein­rich­tung er­bringt und wel­ches Ent­gelt da­für ge­schul­det ist.

2 Bei der Fest­le­gung der von der Ein­rich­tung zu er­brin­gen­den Leis­tun­gen wer­den die Wün­sche der be­trof­fe­nen Per­son so weit wie mög­lich be­rück­sich­tigt.

3 Die Zu­stän­dig­keit für die Ver­tre­tung der ur­teil­s­un­fä­hi­gen Per­son beim Ab­schluss, bei der Än­de­rung oder bei der Auf­he­bung des Be­treu­ungs­ver­trags rich­tet sich sinn­ge­mä­ss nach den Be­stim­mun­gen über die Ver­tre­tung bei me­di­zi­ni­schen Mass­nah­men.

BGE

98 V 230 () from 19. Oktober 1972
Regeste: Art. 5 Abs. 2 AHVG. - Die Ausübung einer Funktion der öffentlichen Verwaltung ist nicht an sich schon unselbständige Tätigkeit (Präzisierung der Rechtsprechung). - Die Entschädigung, welche eine Vormundschaftsbehörde gemäss Art. 416 ZGB einem nebenamtlichen Vormund zuspricht, ist massgebender Lohn. Art. 12 und 14 Abs. 1 AHVG. Das Gemeinwesen, welches Träger der Vormundschaftsbehörde ist, ist Arbeitgeber des Vormundes, und zwar auch dann, wenn dessen Entschädigung zu Lasten des Mündelvermögens ausgerichtet wird.

144 III 19 (5A_521/2017) from 27. November 2017
Regeste: Art. 712a Abs. 2 ZGB; Widmung der Liegenschaft; Nutzung der Stockwerkeinheit; Wohnzweck; Auslegung des Reglements. Auslegung der reglementarischen Bestimmung, wonach die Stockwerkeinheiten zu Wohnzwecken bestimmt sind. Der Betrieb eines Pflegeheims geht über eine "Wohnnutzung" hinaus (E. 4).

 

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden