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Art. 472503
III. Verlust des Pflichtteilsanspruchs im Scheidungsverfahren 1 Ist beim Tod des Erblassers ein Scheidungsverfahren hängig, so verliert der überlebende Ehegatte seinen Pflichtteilsanspruch, wenn:
2 In einem solchen Fall gelten die Pflichtteile, wie wenn der Erblasser nicht verheiratet wäre. 3 Die Absätze 1 und 2 gelten bei Verfahren zur Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft sinngemäss. 503Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 18. Dez. 2020 (Erbrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2023 (AS 2021 312; BBl 2018 5813). |