Schweizerisches Zivilgesetzbuch


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Art. 614

II. For­de­run­gen des Erb­las­sers an Er­ben

 

For­de­run­gen, die der Erb­las­ser an einen der Er­ben ge­habt hat, sind bei der Tei­lung die­sem an­zu­rech­nen.

BGE

84 II 338 () from 3. Juli 1958
Regeste: Ausgleichungspflicht der gesetzlichen Erben (Art. 626 ZGB). Gemischte Schenkung? Bewertung der beidseitigen Leistungen nach den Verhältnissen zur Zeit des Vertragsabschlusses. Einfluss eines limitierten Vorkaufsrechts, einer Nutzniessung, entgeltlicher Wohnrechte und weiterer Belastungen des Käufers auf den Verkehrswert einer Liegenschaft. Muss das Bestehen eines Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung den Beteiligten bewusst gewesen sein? Anordnung des Ausgleichungspflicht im Sinne von Art. 626 Abs. 1 ZGB? Vermögensabtretung im Sinne von Art. 626 Abs. 2 ZGB. Ausdrückliche Befreiung von der Ausgleichungspflicht?

120 II 417 () from 14. Dezember 1994
Regeste: Herabsetzung (Art. 522 ff. ZGB). 1. Geltendmachen des Herabsetzungsanspruchs mittels Einrede (Art. 533 Abs. 3 ZGB). Der Anspruch wird von einem Erben auch in dem von ihm selbst eingeleiteten Erbteilungsprozess einredeweise geltend gemacht, vorausgesetzt, er hat am Nachlassvermögen Mitbesitz (E. 2). 2. Herabsetzung einer Verfügung unter Lebenden (Art. 527 ZGB). - Fall einer teilweise unentgeltlichen Abtretung einer Liegenschaft (E. 3); - Bestimmung des für die Herabsetzung massgeblichen Werts der unentgeltlichen Zuwendung (E. 4).

 

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