Swiss Civil Code


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Art. 218

VI. Pay­ment of the par­ti­cip­a­tion claim and the share of the in­creased value

1. De­ferred pay­ment

 

1 If im­me­di­ate pay­ment of the par­ti­cip­a­tion claim and the share of the in­creased value would cause ser­i­ous dif­fi­culties for the debt­or, he or she may re­quest a de­fer­ral.

2 Un­less oth­er­wise agreed by the spouses, the par­ti­cip­a­tion claim and the share of the in­creased value bear in­terest as of com­ple­tion of the di­vi­sion of prop­erty and, where jus­ti­fied in the cir­cum­stances, se­cur­ity must be fur­nished.

BGE

129 III 481 () from 15. Mai 2003
Regeste: Art. 122 ff. ZGB; Vorsorgefall "Teilinvalidität". Im Vorsorgefall "Teilinvalidität" ist ausschliesslich eine angemessene Entschädigung gemäss Art. 124 Abs. 1 ZGB geschuldet (E. 3.2). Für deren Festsetzung gilt von Bundesrechts wegen die Offizialmaxime, was die Feststellungen betreffend Eintritt des Vorsorgefalls und Höhe der Austrittsleistung angeht (E. 3.3). Die angemessene Entschädigung ist auf der Grundlage der während der Ehe erworbenen Altersguthaben in Würdigung der gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse der Parteien und der jeweiligen Vorsorgebedürfnisse festzusetzen (E. 3.4). Der Eintritt des Vorsorgefalls "Teilinvalidität" schliesst nicht aus, dass die angemessene Entschädigung durch Übertragung eines Teils der noch vorhandenen Austrittsleistung bezahlt wird (E. 3.5). Bei Anordnung dieser Zahlungsform hat das Gericht zu berücksichtigen, dass sich der Invaliditätsgrad nachträglich erhöhen könnte (E. 3.6).

137 III 337 (5A_598/2009) from 25. August 2010
Regeste: Art. 214 Abs. 1 ZGB; Art. 4 Abs. 3 BVV 3; individuelle gebundene Vorsorge. Berücksichtigung der individuellen gebundenen Vorsorge bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung. Anwendbare Regeln, Bewertung und Ausführung (E. 3).

 

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