|
Art. 295371
J. Rights of the unmarried mother 1 Up to one year after the birth at the latest, the mother may file a claim against the father or his legal heirs for compensation:372
2 On grounds of equity, the court may award partial or full compensation for such costs if the pregnancy ends prematurely. 3 Third-party payments to which the mother is entitled by law or by contract must be taken into consideration to the extent justified in the circumstances. 371Amended by No I 1 of the FA of 25 June 1976, in force since 1 Jan. 1978 (AS 1977 237; BBl 1974 II 1). 372 Amended by Annex 1 No II 3 of the Civil Procedure Code of 19 Dec. 2008, in force since 1 Jan. 2011 (AS 2010 1739; BBl 2006 7221). BGE
84 III 141 () from 18. Dezember 1958
Regeste: Berufung. Unwirksamkeit einer Berufung, mit der nur eine Verletzung ausländischen Rechts (oder des als Ersatz dafür angewendeten schweizerischen Rechts) gerügt wird (Erw. 1). Widerspruchsverfahren (Art. 106 ff. SchKG). 1. Kann der Richter einen Widerspruchsprozess als gegenstandslos erklären, weil die Betreibung, in welcher das Widerspruchsverfahren eröffnet wurde, nach seiner Auffassung nichtig ist? (Erw. 2). 2. Die Parteirollenverteilung hat auf die Beweislast im Prozess keinen Einfluss (Erw. 3 Abs. 3). 3. Die Drittansprüche, die der Pfändung entgegengehalten werden, sind gegenüber dem Betreibungsamt genau zu bezeichnen. Mit Ausnahme des Falles, dass anstelle des zunächst beanspruchten Eigentums ein Pfandrecht geltend gemacht wird, hat der Richter im Widerspruchsprozess nur diejenigen Ansprüche zu beurteilen, über welche das Betreibungsamt auf Grund einer solchen Anmeldung das Widerspruchsverfahren eröffnet hat (Erw. 5). 4. Das Widerspruchsverfahren kann nicht dazu dienen, Vermögenswerte, die anerkanntermassen dem betriebenen Schuldner gehören, der Verwertung in einem Verfahren zu entziehen, in welchem der Schuldner nach Ansicht des Einsprechers nicht gesetzmässig vertreten ist. Die Frage der Vertretung im Betreibungsverfahren (hier: die Frage, ob die Vertretunsgbefugnis der von einem ausländischen Staat ernannten Zwangsverwalter einer ausländischen Handelsgesellschaft in der Schweiz anzuerkennen sei) ist von den Betreibungsbehörden zu entscheiden (Erw. 6). Übertragung des Eigentums an Wertschriften, die in einem Bankdepot liegen (Art. 714 ZGB). Erfordernisse. Fehlender Nachweis eines gültigen Grundgeschäftes. Vermutung des Eigentums auf Grund des Besitzes (Art. 930 ZGB)? (Erw. 3).
128 V 116 () from 21. Mai 2002
Regeste: Art. 19 Abs. 1 lit. a BVG; Art. 23 der Verordnung vom 2. März 1987 über die Eidgenössische Versicherungskasse (EVK-Statuten): Anspruch auf Witwenrente. Auslegung von Gesetz und Statuten. Anspruchsvoraussetzung ist eine beim Tod des Versicherten bestehende und darüber hinaus andauernde, gesetzliche oder vertragliche Unterhaltspflicht der Witwe. Frage offen gelassen, ob das Stiefkind unter Art. 19 Abs. 1 lit. a BVG fällt.
130 V 237 () from 13. Februar 2004
Regeste: Art. 277 ZGB; Art. 22 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 lit. a AVIG; Art. 33 Abs. 1 AVIV sowie Rz C53 des Kreisschreibens des seco über die Arbeitslosenentschädigung (KS-ALE) (je in der seit 1. Juni 2002 geltenden Fassung). Rz C53 KS-ALE, wonach im Rahmen der Taggeldfestsetzung die Unterhaltspflicht gegenüber Kindern gemäss Art. 276 ff. ZGB höchstens bis zum 25. Altersjahr anzuerkennen sei, ist nicht gesetzmässig. Eine absolute zeitliche Begrenzung der Unterhaltspflicht auf das vollendete 25. Altersjahr besteht zivilrechtlich nicht.
138 III 689 (5A_234/2012) from 28. September 2012
Regeste: Art. 208 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB; Hinzurechnung zur Errungenschaft; unentgeltliche Zuwendung und Erfüllung einer sittlichen Pflicht. Begriff der unentgeltlichen Zuwendung und Prüfung, ob Unterhaltszahlungen an die Mutter des nichtehelichen Kindes der Hinzurechnung unterliegen (E. 3). |