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Art. 323456
III. Employment income, professional and business assets 1 The child manages and enjoys the benefits of all fruits of his or her own labour and of those of his or her assets that are released by his or her parents for use in the child's professional or business activities. 2 If the child lives with its parents in the family home, they may require the child to make an appropriate contribution to his or her maintenance. 456Amended by No I 1 of the FA of 25 June 1976, in force since 1 Jan. 1978 (AS 1977 237; BBl 1974 II 1). BGE
84 II 65 () from 27. Februar 1958
Regeste: Vaterschaftsklage auf Zusprechung des Kindes mit Standesfolge. Wann liegt ein Eheversprechen im Sinne von Art. 323 ZGB vor und wie lange bleibt ein solches wirksam? Festsetzung von Mindestbeiträgen an den Unterhalt des Kindes.
95 I 384 () from 2. Mai 1969
Regeste: Anerkennung mit Standesfolge; Verbot der Anerkennung von Ehebruchskindern (Art. 304 ZGB). Ein Kind, das ein zur Zeit der Beiwohnung nicht verheirateter Mann mit einer verheirateten Frau erzeugt hat und das auf Klage des Ehemanns für unehelich erklärt wurde, kann von seinem Vater anerkannt werden (Änderung der Rechtsprechung).
104 III 77 () from 22. August 1978
Regeste: Art. 93 SchKG; Lohnpfändung. Bei der Ermittlung des Notbedarfs darf der Arbeitserwerb eines minderjährigen Kindes, das mit seinen Eltern in häuslicher Gemeinschaft lebt, nicht mehr zum Lohn des betriebenen Elternteils hinzugerechnet werden. Hingegen darf dieser Elternteil nicht zum Nachteil seiner Gläubiger auf einen Unterhaltsbeitrag gemäss Art. 323 Abs. 2 ZGB aus dem Arbeitserwerb des Kindes verzichten.
112 II 102 () from 13. Mai 1986
Regeste: Art. 323 ZGB. Prozessfähigkeit Minderjähriger. Der urteilsfähige Minderjährige kann die mit der Verwaltung und Nutzung seines Arbeitserwerbes zusammenhängenden Rechte selber gerichtlich geltend machen. |