Swiss Civil Code


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Art. 407

C. Cli­ent's autonomy

 

Even if his or her ca­pa­city to act has been re­voked, a cli­ent who is cap­able of judge­ment may through his or her own acts es­tab­lish rights and ob­lig­a­tions un­der the law of per­sons, and ex­er­cise strictly per­son­al rights.

BGE

112 IA 7 () from 8. Januar 1986
Regeste: Pflichten des Vormundes (Art. 405 ff. ZGB); unentgeltliche Rechtspflege (Art. 4 BV). Von einem als Juristen ausgebildeten Vormund kann nicht erwartet werden, dass er über die Wahrung der persönlichen und vermögensrechtlichen Interessen des Mündels hinaus in einem Scheidungsverfahren als Rechtsanwalt des Mündels tätig werde, wenn er diesen Beruf nicht praktiziert. Sofern die Voraussetzungen hiefür erfüllt sind, hat sein Mündel Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege, welche die Bestellung eines Rechtsanwalts als unentgeltlichen Rechtsbeistand mitumfasst.

116 II 385 () from 4. Oktober 1990
Regeste: Ehescheidung: Urteilsunfähigkeit des Klägers. Tritt die Urteilsunfähigkeit erst nach Einreichung der Scheidungsklage ein, ist das Verfahren fortzuführen, solange keine Anzeichen vorliegen, die auf eine ernst zu nehmende Änderung des Scheidungswillens schliessen lassen. Offengelassen, ob der gesetzliche Vertreter die Scheidungsklage zurückziehen könnte.

 

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