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Art. 449
G. Assessment in an institution 1 If a psychiatric assessment is essential and cannot be carried out on an out-patient basis, the adult protection authority shall have the client admitted to a suitable institution for assessment. 2 The provisions on the procedure for care-related hospitalisation apply mutatis mutandis. BGE
148 III 1 (5A_640/2021) from 13. Oktober 2021
Regeste: Art. 439 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB; Anrufung des Gerichts nach ärztlicher fürsorgerischer Unterbringung; bundesrechtliche Anforderungen an das Verfahren. Ordnet eine Ärztin oder ein Arzt die fürsorgerische Unterbringung wegen psychischer Störungen an, hat das Gericht gestützt auf das Gutachten einer sachverständigen Person zu entscheiden, die vom Gericht unabhängig sein muss und insbesondere nicht fachkundiges Mitglied des Spruchkörpers sein darf (E. 2.3-2.5). Das Gericht ist befugt, die fürsorgerische Unterbringung auf einen anderen als den im ärztlichen Unterbringungsentscheid angegebenen Grund zu stützen, soweit die betroffene Person sich dazu vorgängig äussern konnte (E. 3.3-3.5). |