Swiss Civil Code


Open article in different language:  DE  |  FR  |  IT
Art. 46

II. Li­ab­il­ity

 

1 Any per­son suf­fer­ing loss caused un­law­fully by per­sons em­ployed in the civil re­gister ser­vice in the ex­er­cise of their of­fi­cial du­ties is en­titled to dam­ages and, where jus­ti­fied by the grav­ity of the loss, to sat­is­fac­tion.

2 The can­ton is li­able; it may have re­course against per­sons who have caused loss wil­fully or through gross neg­li­gence.

3 The Gov­ern­ment Li­ab­il­ity Act of 14 March 195875 ap­plies in re­la­tion to per­sons em­ployed by the Con­fed­er­a­tion.

BGE

112 II 289 () from 24. April 1986
Regeste: Ergänzung eines ausländischen Scheidungsurteils; internationale Zuständigkeit. Die schweizerischen Gerichte sind nicht zuständig, eine verselbständigte Klage betreffend die wirtschaftlichen Nebenfolgen einer im Ausland zwischen ausländischen Staatsangehörigen ausgesprochenen Scheidung zu beurteilen. Eine Ausnahme wird nur zugelassen, wenn der Scheidungsstaat für eine solche Klage keinen Gerichtsstand zur Verfügung stellt. Dies ist aber nicht schon der Fall, wenn der ausländische Scheidungsrichter aus reinen Zweckmässigkeitsüberlegungen die Regelung der Nebenfolgen, die keine Statusfragen betreffen, dem schweizerischen Richter überlassen wollte.

126 III 431 () from 24. Juli 2000
Regeste: Art. 5 Abs. 1 SchKG; Auswirkungen der Revision des SchKG im Bereich des Staatshaftungsrechts, zulässiges Rechtsmittel an das Bundesgericht. Vergleich zwischen dem alten und dem seit dem 1. Januar 1997 geltenden Staatshaftungsrecht (E. 1). Übergangsrecht; anwendbares Recht in einem Fall, in dem die als mangelhaft gerügte Zwangsverwaltung unter der Herrschaft des alten Rechts begann und nach dem 1. Januar 1997 endete (E. 2a und 2b). Kantonale Urteile über Staatshaftungsklagen nach Art. 5 Abs. 1 SchKG sind mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht weiterzuziehen (E. 2c). Konversion der staatsrechtlichen Beschwerde (E. 3).

 

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden